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Die Reisebusparkierung in der Stadt Luzern ist seit mehreren Jahrzehnten eine viel diskutierte Thematik. Mit der Einführung des schweizweit ersten Reservationssystems sowie der Erhebung von Haltegebühren für Reisebusse per 1. April 2025 will der Stadtrat nun auf die Bedürfnisse der Bevölkerung eingehen. Er will das Miteinander von Einheimischen und Gruppengästen optimieren und die Gäste besser durch die Stadt lenken. Die Gebühr wird für das Halten der Reisebusse auf dem Schwanenplatz, Löwenplatz und Kasernenplatz erhoben.
 

NEU: Ab 1. April 2025 100 Franken Haltegebühr für Reisebusse

Ab 1. April 2025 erhebt die Stadt Luzern eine Haltegebühr von 100 Franken pro Reisebus. Die Gebühr berechtigt zum einmaligen Aus- und Einsteigen sowie zu 24 Stunden Parkierung auf den dafür vorgesehenen Plätzen. Die Gebühr muss zwingend im Voraus online gebucht werden und gilt nur am gebuchten Tag. Alle Infos und Buchung (ab 1. März 2025 möglich) finden Sie auf www.luzern.com/bus.

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Neues Reisebusregime

Mit dem neuen Reisebusregime will die Stadt Luzern die Reisebusse und Touristenströme lenken und besser verteilen. Ab 1. April 2025 ist die Zufahrt für Reisebusse auf die Halteplätze in der Luzerner Innenstadt nur noch mit einer im Voraus online gebuchten Bewilligung (Voucher) möglich. Die Gebühr dafür beträgt 100 Schweizer Franken und beinhaltet je einen Aus- und Einsteigevorgang sowie 24 h Parkierung auf den dafür vorgesehenen Plätzen (reduzierter Tarif für nur einen Aus- oder Einsteigevorgang). Der Voucher ist nur am gebuchten Tag und für den gebuchten Reisebus gültig. Ohne gültige Buchung ist eine Zufahrt zu den Halteplätzen in der Luzerner Innenstadt nicht mehr möglich. Haltebewilligungen können ab dem 1. März 2025 auf www.luzern.com/bus gebucht werden.

In einer zweiten Phase soll ein Slot-Management lanciert und installiert werden. Die gestaffelte Einführung erlaubt es, dass die Wirksamkeit der Haltegebühren, die Akzeptanz der Online-Buchungsplattform, die Verteilung der Reisebusse, die Veränderung der Personenströme sowie die Information der Anspruchsgruppen eruiert und berücksichtigt werden können.

Reisebus-Halteplätze

Betroffen von den neuen Regelungen sind die Halteplätze Schwanenplatz, Löwenplatz und Kasernenplatz. Es gelten folgende Bedingungen:

Halteplatz Schwanenplatz
Anhalten nur mit Voucher erlaubt
Nur Aussteigen erlaubt
Kein Gepäckumschlag
Parkieren verboten

Halteplatz Löwenplatz
Anhalten nur mit Voucher erlaubt
Aus- und Einsteigen erlaubt
Gepäckumschlag erlaubt
Parkieren verboten

Halteplatz Kasernenplatz
Anhalten nur mit Voucher erlaubt
Aus- und Einsteigen erlaubt
Gepäckumschlag erlaubt
Parkieren verboten

Halteplatz Inseliquai
Anhalten erlaubt
Aus- und Einsteigen erlaubt
Gepäckumschlag erlaubt
Parkieren verboten
 

Übersicht Reisebus-Halteplätze und -Parkplätze
Übersicht Reisebus-Parkplätze und -Halteplätze - ab 1.4.2025

 

Reisebus-Parkplätze

Auf den Halteplätzen in der Luzerner Innenstadt ist das Parkieren für Reisebusse verboten. Als Parkplätze - auch für die kurzzeitige Zwischenparkierung - stehen folgende Plätze zur Verfügung:

Parkplatz Brüelmoos
Parkplatz 24/7
Gebührenpflichtig
Voucher gültig
Ein- und Aussteigen erlaubt
Gepäckumschlag erlaubt

Parkplatz Rösslimatt Kriens
Parkplatz 24/7
Gebührenpflichtig
Voucher gültig
Ein- und Aussteigen verboten
Gepäckumschlag verboten

Parkplatz Alpenquai/Landenberg
Parkplatz 06:00-22:00 Uhr
maximale Parkdauer 2 h
Gebührenpflichtig
Voucher ungültig
Ein- und Aussteigen erlaubt
Gepäckumschlag erlaubt
 

 

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