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Wenden Sie sich mit Ihren Überlegungen und Fragen zu einem Gestaltungsplan frühzeitig an uns, damit wir die Anforderungen, erforderlichen Unterlagen und den Bewilligungsprozess besprechen können.

Alles zum Inhalt

Mit einem Gestaltungsplan wird eine Spezialbauordnung aufgestellt, die von den Bestimmungen der Bau- und Zonenordnung abweichen kann. In einem Gestaltungsplan werden für die Grundeigentümer verbindliche Aussagen zu Gebäudehöhen und -längen, Ausnützung, Nutzungsart, Architektur, Erschliessung und Umgebungsgestaltung gemacht.

Die Bauherrschaft erarbeitet zusammen mit Fachplanern den Gestaltungsplan. Grundlage ist meist ein Richtprojekt aus Studien oder einem Wettbewerb. Der Gestaltungsplan muss von der Stadt Luzern nach öffentlicher Auflage genehmigt werden.

In der Stadt Luzern gelten für freiwillige Gestaltungspläne folgende Mindestflächen:

Stadtteil Luzern:

  • in Wohn- und Arbeitszonen (WA) min. 2'000 m2
  • in allen übrigen Zonen min. 4'000 m2

Stadtteil Littau:

  • Zonen Ke, Ze, Do-L und W-R min. 2'000 m2
  • in allen übrigen Zonen min. 4'000 m2

Für gewisse Zonen kann eine Gestaltungsplanpflicht bestehen.

Ein Gestaltungsplan besteht aus einem Situationsplan, den zugehörigen Sonderbauvorschriften, einem Planungsbericht sowie weiteren Unterlagen.

Beachten Sie auch unser Merkblatt.

Dokumente

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Kontakt

Zenger Thomas
Ressortleiter Städtebau
T +41 41 208 87 05

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