Laut der kantonalen Planungs- und Bauverordnung sind die Gemeinden im Kanton Luzern verpflichtet, einen Passwortschutz für den Zugang zu den publizierten Dokumenten in der öffentlichen Planauflage einzurichten. In der Stadt Luzern wird diese Forderung per 15. März 2024 umgesetzt. Baugesuche im ordentlichen Verfahren sind neu mit einem passwortgeschützten Zugang versehen. Dies garantiert einen höheren Datenschutz und verhindert automatische Massendownloads.
Einmalige Registrierung
Nach einem einmaligen Anlegen eines Benutzerkontos kann zur Einsicht der Unterlagen ein Zugangscode angefordert werden. Dieser wird automatisch an die bei der Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse versandt. Dieser Service steht unabhängig von den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung jederzeit zur Verfügung.
Nur im ordentlichen Verfahren
Die Neuerung betrifft ausschliesslich die Baugesuche im ordentlichen Verfahren. Nicht betroffen ist die Einsicht von Baugesuchen im vereinfachten Verfahren, denn diese müssen nicht öffentlich publiziert werden. Die Planauflagen für Strassenbauprojekte des Tiefbauamtes nach Strassengesetz können ebenfalls weiterhin ohne Passwortschutz eingesehen werden.
Einsicht im Stadthaus
Die aktuell publizierten Baugesuche sowie eine Anleitung für die Registrierung sind ab 15. März 2024 unter www.planauflage.stadtluzern.ch aufgeschaltet. Die Möglichkeit, die Unterlagen im Stadthaus einzusehen, besteht während der Büro-Öffnungszeiten und nach telefonischer Voranmeldung weiterhin. Zudem werden die Baugesuche im Aushangkasten des Stadthauses in der Winkelriedstrasse angeschlagen.
Weitere Informationen: www.planauflage.stadtluzern.ch
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Baugesuche Passwortschutz Medienmitteilung 13.03.2024 (PDF, 206.42 kB) | Download | 0 | Baugesuche Passwortschutz Medienmitteilung 13.03.2024 |