Die beiden Eidgenössischen Kommissionen für Denkmalpflege und für Natur- und Heimatschutz stehen gemäss einer Stellungnahme vom 2. September 2020 einer von ihnen gewünschten und von Architekt Max Bosshard, Luzern, erstellten Machbarkeitsstudie ablehnend gegenüber. Die Projektierungsgesellschaft Neues Luzerner Theater hat sich an ihren Sitzungen vom 25. September und vom 20. Oktober 2020 eingehend mit dieser Stellungnahme befasst. Sie kommt zum Schluss, dass bauliche Massnahmen am Theatergebäude im Sinne dieser Kommissionen nicht geeignet wären, für Luzern ein neues, zukunftsfähiges, für Publikum sowie Künstlerinnen und Künstler attraktives Theatergebäude zu realisieren. Dabei ist sie sich der rechtlichen Risiken, die dieses Vorgehen mit sich bringt, bewusst. Sie ist aber nach Abwägung aller Argumente überzeugt, dass das Festhalten am bestehenden Theaterplatz und ein Architekturwettbewerb ein städtebaulich überzeugendes Projekt hervorbringen wird, das sowohl dem Ortsbildschutz als auch den betrieblichen Bedürfnissen und denjenigen des Publikums Rechnung trägt.
Neue Theaterinfrastruktur in regionalem und nationalem Interesse
Die Projektierungsgesellschaft zeigt sich weiter überzeugt, dass nicht nur ein regionales, sondern auch ein durchaus auch als national zu bezeichnendes Interesse an einer neuen Theaterinfrastruktur in Luzern besteht. Schliesslich ist die Notwendigkeit der Entwicklung einer überregionalen Zentrumsstadt wie Luzern im Interesse der gesamten Eidgenossenschaft. Damit gemeint sind insbesondere die Positionierung als Musikstadt und Kulturstandort sowie die Tatsache, dass Luzern als international ausstrahlende Tourismusdestination gerade auch angesichts der aktuellen Pandemie-Herausforderung neue Perspektiven aufbauen muss. Das Führen eines professionellen Theaterbetriebes durch Beiträge von Kanton und Stadt lässt sich direkt aus dem Kulturförderungsgesetz des Bundes und des Kantons ableiten.
Ein aus einem Projektwettbewerb hervorgehendes konkretes Bauprojekt wird aufzeigen, wie das Ortsbild nicht nur geschützt, sondern auch aufgewertet werden kann. Ein Neubau für das Luzerner Theater an einem äusserst sensiblen Punkt im Stadtbild von Luzern weist zweifelsohne städtebaulich eine sehr hohe Bedeutung auf. Die Testplanung und die Machbarkeitsstudie zeigen aber, dass ein gutes Resultat erreicht werden kann.
Ein neues Theater als kulturelles Zentrum der Zentralschweiz
Ziel ist es, ein attraktives neues Theater zu realisieren, das den Bedürfnissen der Bevölkerung entspricht und das einen modernen, künstlerisch anspruchsvollen Mehrspartenbetrieb mit Schwerpunkt Musiktheater zulässt. Dass dies möglich ist, zeigen das Ergebnis des aufwändigen Testplanungsverfahrens aus dem Jahre 2017 sowie die Machbarkeitsstudie vom Frühling 2020 deutlich. Ohne einen wirklich funktionell und betrieblich optimierten neuen Theaterbau ist die Zukunft des professionellen Theaters in Luzern gefährdet. Mit einem Neubau kann es gelingen, für den Kultur-Standort Luzern ein weiteres zukunftsfähiges Element zu schaffen, das mit dazu beiträgt, die Ausstrahlung Luzerns zu stärken. Letzteres ist auch für die Zukunft der Stadt Luzern als kulturelles Zentrum der Zentralschweiz mit langjähriger Tradition als Musik- und Theaterstadt von Bedeutung. Damit wird deutlich, dass auch die Stadtentwicklung als Ganzes und die Positionierung als Tourismusdestination zur Debatte stehen. Gegen diese Werte und Ziele, die auf soliden Abklärungen und Überlegungen beruhen, gilt es das Planen einer teuren, betrieblich nicht befriedigenden Sanierungsvariante, die nicht für Musiktheater geeignet ist, abzuwägen.
Festhalten am eingeschlagenen Weg
Die Partner sprechen sich deshalb klar für das Festhalten am bisherigen Weg und Konzept aus und wollen am vom Stadtrat bereits mit B+A 8/2020 skizzierten Vorgehen festhalten. Sie sprechen sich auch dezidiert für ein Weiterplanen am heutigen Standort aus und sehen keine Alternative dazu. Jetzt in eine neue Richtung zu denken und zu planen, würde das Projekt um Jahre zurückwerfen und praktisch einen Neustart bedeuten. Diese Haltung ist mit dem Regierungsrat des Kantons Luzern und dem Stadtrat von Luzern abgestimmt. Beide haben vom Vorgehensentscheid Kenntnis.
In einem nächsten Schritt will die Projektierungsgesellschaft nun zügig und wie geplant den Architekturwettbewerb vorbereiten. Die Vorgaben für den Wettbewerb sollen dem städtischen Parlament im Winterhalbjahr 2020/21 vorgelegt werden. Die Auslobung des Wettbewerbes ist anschliessend vorgesehen. Mit Ergebnissen aus dem Wettbewerbsverfahren wäre dann bis im Frühjahr 2022 zu rechnen. Damit gelangt man rasch zu einem qualitativ überzeugenden, konkreten Projekt, um alle weiteren bevorstehenden Diskussionen rund um den Ortsbildschutz mit guten Argumenten führen zu können.
Weitere Informationen und Dokumente sind auf www.neuestheater.stadtluzern.ch abrufbar.
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Neues Luzerner Theater Medienmitteilung 23.10.2020 (PDF, 17.3 kB) | Download | 0 | Neues Luzerner Theater Medienmitteilung 23.10.2020 |