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17. Mai 2023
Das Kantonsgericht Luzern hat die Beschwerden gegen das Wettbewerbs- und Jurierungsverfahren für ein Neues Luzerner Theater abgelehnt. Nach Eintritt der Rechtskraft kann das Verfahren mit der Überarbeitung des Projekts «überall» weitergeführt werden.

Insgesamt waren fünf Beschwerden gegen das Siegerprojekt «überall» beziehungsweise gegen das Wettbewerbsverfahren zu beurteilen. Das Kantonsgericht kommt in seinem Urteil vom 9. Mai 2023 zum Schluss, dass die in den fünf Beschwerden vorgebrachten Argumente nicht stichhaltig bzw. nicht geeignet waren, die mehr oder weniger in allen Beschwerden gleichlautenden Anträge zu belegen. Es hat die Beschwerden abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innert 30 Tagen kann dagegen beim Bundesgericht in Lausanne Beschwerde erhoben werden.

Beat Züsli, Präsident der Projektierungsgesellschaft und Stadtpräsident, zeigt sich erfreut. «Wir waren immer überzeugt, ein rechtmässiges Verfahren durchgeführt zu haben. Nun sind wir froh, dass dies das Kantonsgericht auch so sieht. Somit kann mit der Überarbeitung ein wichtiger nächster Schritt auf dem Weg zu einer attraktiven Theaterzukunft für Luzern gemacht werden.»

Sollte gegen das Gerichtsurteil keine Beschwerde erhoben werden, kann das Projekt Neues Luzerner Theater weiterverfolgt und in einem ersten Schritt das Siegerprojekt «überall» überarbeitet werden. Dabei werden Kritikpunkte aus dem Jurierungsprozess geprüft und wo möglich verbessert. Auch Punkte, die die öffentliche Diskussion stark geprägt haben, fliessen in die Überarbeitung mit ein. Mitwirken werden neben den Architekten Ilg Santer, der Jurypräsident, die Verantwortlichen des Luzerner Theaters sowie Vertreterinnen und Vertreter der Projektierungsgesellschaft und der Stadt Luzern. Die Spezialkommission des Grossen Stadtrates wird entsprechend informiert und einbezogen. Die Luzerner Planerverbände werden angehört und am Ende der Überarbeitung wird auch das Preisgericht nochmals zusammentreten. Es ist damit zu rechnen, dass der Überarbeitungsprozess nach der Sommerpause startet und rund ein halbes Jahr in Anspruch nimmt. Das Ergebnis dieses Prozesses wird in einer parlamentarischen Vorlage erläutert und zusammen mit dem Antrag für den Projektierungskredit dem Grossen Stadtrat vorgelegt. Dies dürfte im ersten Halbjahr 2024 der Fall sein.

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Ablehnung Beschwerden Neues Luzerner Theater Medienmitteilung 17.05.2023 (PDF, 205.48 kB) Download 0 Ablehnung Beschwerden Neues Luzerner Theater Medienmitteilung 17.05.2023
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