Im Detail
Seit den 2010er-Jahren gibt es in der Schweiz verstärkt Forschungsprojekte zu fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen. Gesamtschweizerisch sind diverse Publikationen erschienen. Studien, die eine Gesamtbetrachtung von Fürsorgebehörden eines Kantons oder einer Stadt vornehmen, gibt es jedoch nur wenige.
Ausgangslage
Im Kanton und in der Stadt Luzern sind im schweizerischen Vergleich früh Zwangsmassnahmen im Kontext der Heimunterbringung aufgearbeitet worden. Im Hinblick auf die Stadt Luzern liegen insbesondere detaillierte Monografien des Waisenhauses und der Kinder- und Jugendsiedlung Utenberg sowie des Kinderheims Hubelmatt (neu: compass hubelmatt) vor. Was jedoch fehlt, ist eine Geschichte der Fürsorge in der Stadt Luzern, die Einblicke in die Behördenpraxis mit den personenbezogenen Handlungsspielräumen sowie in die informellen Machtstrukturen gibt. Gleichzeitig stellen sich Fragen zu den in diese Praxis involvierten Menschen und ihren Geschichten.
Drei Ziele
Die Untersuchung verfolgt drei Hauptziele:
- Die historische Aufarbeitung der Rolle der Fürsorgebehörden der Stadt Luzern und weiterer Akteur*innen im Zusammenhang mit den angeordneten fürsorgerischen Zwangsmassnahmen in der Zeit von 1924 bis 2000. Die Ergebnisse werden in einem öffentlichen Forschungsbericht festgehalten.
- Der Forschungsansatz ist partizipativ. Er orientiert sich an einer multiperspektivischen Vorgehensweise unter Einbezug Betroffener und deren Angehörigen sowie Behördenmitglieder und Heimpersonal (unter Einbezug von Oral History).
- Es liegen Handlungsempfehlungen vor mit Anleitungen zu deren Vermittlung. Diese basieren auf den Erkenntnissen der Untersuchung und sind mit Personen aus der Praxis entwickelt.
Zwei Phasen – drei Bausteine
Die Stadt Luzern als Auftraggeberin gliedert die Studie in zwei Phasen: eine Vor- und eine Hauptstudie, die jeweils mit einem Bericht abgeschlossen werden. Das vom Forschungsteam der FHNW vorgeschlagene Konzept sieht darin drei Bausteine vor. Baustein 1 beinhaltet die Erstellung einer Vorstudie, in der das vorhandene Archiv- und Quellenmaterial gesichtet und systematisiert wird, um so eine Skizzierung der Fürsorge- und Heimlandschaft in der Stadt Luzern zu machen. Im zweiten Baustein wird darauf aufbauend und unter Einbezug von Interviews mit Betroffenen und Fachleuten die Hauptstudie verfasst. In Baustein 3 sollen die Ergebnisse der Vor- und Hauptstudie und die daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen diskutiert und der Öffentlichkeit mittels verschiedener Formate vermittelt werden. Mit dem Abschluss der Bausteine 1 und 2 wird bis Ende 2026 gerechnet. Baustein 3 soll im ersten Halbjahr 2027 durchgeführt werden. Begleitet wird das Projekt durch einen wissenschaftlichen Beirat unter der Leitung des Historikers, Prof. em. Dr. Markus Furrer.
Erkenntnisse für die Gegenwart und Würdigung
Für Sozial- und Sicherheitsdirektorin Melanie Setz geht es bei dem Forschungsprojekt nicht zuletzt auch um die Würdigung der Opfer: «Mit einer historischen Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen in der Stadt Luzern können nicht nur Erkenntnisse zur damaligen behördlichen Praxis und damit auch Empfehlungen für das heutige Handeln der Behörden gewonnen werden. Auch die Betroffenen von staatlich-institutionellen Zwangsmassnahmen erhalten durch das Projekt eine Sichtbarkeit.»
Aufruf für Interviews
Ein wichtiger Zugang der Untersuchung eröffnet Oral History unter Einbezug der Erfahrung von Betroffenen sowie den lebensbiografischen Auswirkungen. Dazu ist das Forschungsteam auf Zeitzeug*innen angewiesen. Betroffene, deren Angehörige sowie Behördenmitglieder und Heimpersonal sind daher aufgerufen, sich für ein Interview beim Leiter der Forschungsgruppe Kevin Heiniger, Fachhochschule Nordwestschweiz, Telefon 062 957 28 07 oder E-Mail kevin.heiniger@fhnw.ch zu melden. Die Anonymität ist gewährleistet.
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Forschungsprojekt Historische Aufarbeitung Fürsorgepraxis Medienmitteilung 31.03.2025 (PDF, 124.77 kB) | Download | 0 | Forschungsprojekt Historische Aufarbeitung Fürsorgepraxis Medienmitteilung 31.03.2025 |