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1. April 2025
Die Geschäftsleitung des Grossen Stadtrates hat an ihrer Sitzung vom 20. Februar 2025 das totalrevidierte Geschäftsreglement verabschiedet. Das neue Geschäftsreglement ist eine moderne Verfahrens- und Organisationsordnung, die Aufschluss gibt über sämtliche Fragen des parlamentarischen Verfahrens in der Stadt Luzern. Der Grosse Stadtrat berät den Bericht und Antrag voraussichtlich am 10. April 2025.

Das Geschäftsreglement des Grossen Stadtrates regelt die Organisation und das Verfahren des Stadtparlaments. Dank der neuen Systematik und der zeitgemässen Sprache ist das Geschäftsreglement intuitiv anwendbar. Die aktuelle Praxis sowie die bisherigen Regelungen sind konsolidiert und in eine moderne Form übergeführt worden. Das neue Geschäftsreglement trägt den Besonderheiten des Grossen Stadtrates von Luzern Rechnung und hält diese – wo möglich – explizit fest, so z. B. die wertschätzende und offene Debattenkultur mit der lediglich rudimentär geregelten Redeordnung oder die Möglichkeit, Protokollbemerkungen und Aufträge zu beschliessen.

Das System der vier ständigen Kommissionen hat sich bewährt, weshalb daran grundsätzlich nichts geändert wird. Auch an der Zuweisungspraxis soll festgehalten werden. Die Namen der Kommissionen werden jedoch dahingehend angepasst, dass sie die Wirkungsbereiche der Kommissionen klarer abbilden. Die heutige Baukommission wird zur Bau-, Umwelt- und Mobilitätskommission (BUK), die Bildungskommission wird zur Bildungs- und Kulturkommission (BKK), die Sozialkommission wird zur Sozial- und Sicherheitskommission (SKK) und die Geschäftsprüfungskommission wird zur Finanz- und Geschäftsprüfungskommission (FGK).

Eine zentrale inhaltliche Änderung des neuen Geschäftsreglements ist die Stärkung des Grossen Stadtrates im Rahmen der Möglichkeiten. So soll die Verantwortung für die Oberaufsicht bei der FGK gebündelt werden.

Zusätzlich werden zahlreiche politische Anliegen umgesetzt. Der Grosse Stadtrat hat in den vergangenen Jahren mit Vorstössen verschiedene Änderungen des parlamentarischen Verfahrens und der Organisation gefordert. Diese Änderungen werden im neuen Geschäftsreglement konsequent und umfassend abgebildet. Es handelt sich dabei z. B. um die Stärkung der Rechte des Grossen Stadtrates beim Erlass bzw. der Änderung der Bau- und Zonenordnung oder um die Ermöglichung von Kompromissen bei Abstimmungen zu Motionen und Postulaten.

Die Geschäftsleitung des Grossen Stadtrates hat an ihrer Sitzung vom 20. Februar 2025 das totalrevidierte Geschäftsreglement verabschiedet und dabei die vorgängige Stellungnahme des Stadtrates berücksichtigt. Der Grosse Stadtrat berät den Bericht und Antrag voraussichtlich an seiner Sitzung vom 10. April 2025. Das neue Geschäftsreglement soll am 1. August 2025 in Kraft treten.

Link:
Bericht und Antrag «Grosser Stadtrat. Geschäftsreglement. Totalrevision»

Name
Medienmitteilung der Geschäftsleitung des Grossen Stadtrates 01.04.2025 (PDF, 107.02 kB) Download 0 Medienmitteilung der Geschäftsleitung des Grossen Stadtrates 01.04.2025
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