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Inhalt

Die Nutzungsrechtekommission ist zuständig für:
a. den Beschluss über die Nutzerliste;
b. die Vereinbarung der Sperrzeiten mit der Betreiberin;
c. das Verfahren für die Ausübung der Nutzungsrechte (Reservationen etc.) in Zusammenarbeit mit der Betreiberin;
d. die Antragstellung an den Stadtrat betreffend den Abschluss von Vereinbarungen gemäss Art. 10 Abs. 1. Die Betreiberin ist vorgängig anzuhören; sie kann einen abweichenden Antrag stellen.
(Gemäss Art. 6 Reglement nachfolgend)

Reglement über die Vergabe von Nutzungsrechten an ausgewählte Nutzungsberechtigte im Kultur- und Kongresszentrum Luzern

Wahlbehörde: Stadtrat
Amtsdauer: 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028

Verena Randall (Fachbereichsleitung Förderung) und Severin Barmettler (Fachperson Kulturförderung) vertreten die Stadt Luzern als Mitglieder in der Nutzungsrechtekommission.

Kontakt

Nutzungsrechtekommission (KKL Luzern)
Hirschengraben 17
6002 Luzern 

T +41 41 208 82 40
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