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15. September 2022

Der militärische Angriff Russlands auf die Ukraine macht betroffen. In der Luzerner Bevölkerung ist eine grosse Solidarität mit den kriegsvertriebenen Ukrainerinnen und Ukrainern zu spüren. Viele fragen sich, wie sie die Menschen vor Ort oder Schutzsuchende aus der Ukraine unterstützen können. Wie Stadt und Kanton helfen, ist auf dieser Seite aufgeführt. Wer helfen oder sich in der Stadt Luzern engagieren möchte, findet hier ebenfalls Antworten auf häufige Fragen. Diese Seite wird fortwährend aktualisiert.

Zentrale Anlaufstelle und Info-Webseite Kanton Luzern

Für Fragen aller Art hat der Kanton Luzern eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet (private Unterbringung von geflüchteten Menschen, Freiwilligenarbeit, Angebote von Mietobjekten oder Aufenthaltsregelungen). Diese Infoline zur Ukrainekrise ist unter Telefon 041 228 73 73 jeweils von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr erreichbar. Schriftliche Anfragen können per Mail an infoline.ukraine@lu.ch gerichtet werden.
Info-Webseite des Kantons Luzern

Weitere Informationen zu Einreise und Aufenthalt, zum Schutzstatus S oder zur Unterbringung finden sich auf der Info-Webseite des Kantons Luzern.

Informationen für Personen mit Schutzstatus S (Deutsch)

Informationen für Personen mit Schutzstatus S (Ukrainisch)

Zudem beantwortet das Staatssekretariat für Migration SEM auf der Webseite Fragen zum Krieg in der Ukraine.
Aktuelle Informationen des Staatssekretariats für Migration SEM (Інформація для осіб з України, що потребують захисту)

Unterkünfte für geflüchtete Menschen in der Stadt Luzern

Stadt und Kanton Luzern sind sehr daran interessiert, genügend Unterkünfte für die ankommenden Ukrainerinnen und Ukrainer zur Verfügung zu stellen. Dabei ist es für die Stadt ein klares Anliegen oberirdische Unterkünfte zu finden, soweit dies möglich ist. Mit verschiedenen Organisationen konnten in der Stadt Luzern temporäre Lösungen gefunden werden, nämlich: 

Libellenstrasse 25 bis 39

Die Wohnbaugenossenschaft Luzern stellt dem Kanton Luzern vorerst bis Ende 2022 80 Wohnungen für ukrainische Schutzsuchende zur Verfügung.

Haus Bernarda

Viva Luzern stellt dem Kanton Luzern das Haus Bernarda an der Schweizerhausstrasse mit 40-60 Wohnplätzen zur Verfügung.

Sozialdienst für Schutzbedürftige mit Status S

Die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen richtet den Sozialdienst für Schutzbedürftige an der Baselstrasse ein. Er betreut Personen mit Status S, die ihre Existenz nicht aus eigenen Mitteln sichern können.
Mitteilung des Kantons Luzern (23. März 2022)

Freiwilliges Engagement

Ich habe freien Wohnraum, den ich geflüchteten Menschen zur Verfügung stellen möchte. Wo kann ich mich melden?

Die Aufnahme von Schutzbedürftigen, die Zuflucht aus dem Krisengebiet suchen, erfolgt koordiniert durch den Bund. Der Kanton sorgt zusammen mit den Gemeinden dafür, dass die entsprechenden Kapazitäten bereitstehen. Wenn Sie freien Wohnraum für die Unterbringung von ukrainischen Personen anbieten können, wenden Sie sich bitte an die zentrale Anlaufstelle via Infoline.

Telefon: 041 228 73 73 (Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr)
E-Mail: infoline.ukraine@lu.ch

Informationen für Gastgebende von Personen mit Status S

Ich möchte mich freiwillig engagieren. Wo kann ich mich melden, um mitzuhelfen?

Interessierte Personen können sich bei der Koordinationsstelle Freiwilligenarbeit der DAF melden, um Ihre Personalien und die gewünschten Tätigkeitsbereiche anzugeben.

Wohin kann ich Geld spenden? 

Neben der Glückskette (www.glueckskette.ch) sammeln momentan viele weitere etablierte Hilfswerke in der Schweiz für die kriegsbetroffenen Menschen in der Ukraine: Unter https://zewo.ch/de/spenden-ukraine/ hat die Zertifizierungsstelle für Non-Profit-Organisationen (Zewo) eine Liste an vertrauenswürdigen Hilfswerken publiziert, die für die Ukraine sammeln. 

Betreuung und Begleitung vor Ort

Die Stadt begleitet und koordiniert Unterstützungsangebote zivilgesellschaftlicher Organisationen wie der Caritas, der reformierten und der katholischen Kirche sowie weiterer Treffpunkte für Einheimische und geflüchtete Menschen, darunter das Lili Centre oder «Prostir» in Reussbühl. Derartige Angebote leisten wertvolle Arbeit bei der Betreuung und Begleitung der Menschen aus der Ukraine. 

Hilfsangebote für Geflüchtete aus der Ukraine

Schule

Alle Kinder im Alter von fünf bis 16 Jahren haben ein Recht auf Bildung an ihrem Aufenthalts-/Wohnort, unabhängig vom Aufenthaltsstatus.

In der Stadt Luzern werden für neu eingereiste Kinder aus der Ukraine vorerst Aufnahmeklassen eröffnet. Der Unterricht findet in altersdurchmischten Gruppen statt und wird nach spezifischen Bedürfnissen der Lernenden inhaltlich und zeitlich organisiert. Die Aufnahmeklassen werden vorerst bis zum Sommer 2023 geführt. Lernende aus der Ukraine, die schon längere Zeit in der Stadt Luzern wohnhaft sind, werden in Regelklassen unterrichtet.

Kontakt:
Volksschule Stadt Luzern
E-Mail: volksschule@stadtluzern.ch
Telefon: 041 208 86 15
www.volksschule.stadtluzern.ch

Anmeldung für den Schulbesuch

Die Anmeldung für den Schulbesuch der schulpflichtigen Kinder kann direkt über das Onlineformular erfolgen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Rektorat der Volksschule Stadt Luzern.

Sonstige Angebote

Kinder mit Schutzstatus S dürfen hier die Spielgruppe besuchen. Für nähere Informationen zur Anmeldung und zur Kostendeckung, wenden Sie sich bitte an die kantonale Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen.

Die Sportkids-Angebote stehen den geflüchteten Kindern und Jugendlichen zur Verfügung. 

Die Stadt Luzern begrüsst es sehr, wenn städtische Vereine offen sind, um Menschen aus der Ukraine in ihre Vereine aufzunehmen.

Bevölkerungsschutz

Eine kriegerische Auseinandersetzung auf dem Gebiet der Schweiz erscheint zum heutigen Zeitpunkt als unwahrscheinlich. Deshalb sind derzeit keine besonderen Vorkehrungen im Bereich Bevölkerungsschutz notwendig. Alle wesentlichen Informationen zu den Themen Schutzräume, Warnung und Alarmierung der Bevölkerung, Notvorrat und Jodtabletten finden Sie hier.

Die aktuelle Zuweisung der Schutzplätze ist eine provisorische, bei der nicht alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Luzern eine Zuteilung haben. Die definitive Bekanntgabe der Zuweisung der Bevölkerung zu den Schutzräumen erfolgt erst dann, wenn es die sicherheitspolitische Lage erfordert und durch die Behörden angeordnet wird. Gemäss dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS sind zurzeit für die Bevölkerung keine besonderen Massnahmen nötig.
Aktuelle Informationen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz

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