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Inhalt

Als Hauseigentümerin, Hauseigentümer und Vermieter sind Sie gesetzlich verpflichtet Zu-, Weg- und Umzüge von Mieter/innen und Untermieter/innen den Einwohnerdiensten zu melden. Auch Wohnungswechsel innerhalb einer Liegenschaft unterliegen dieser Pflicht.

Alles zum Inhalt

Wir benötigen folgende Angaben von Ihren Mieterinnen und Mietern sowie von Ihren Untermieterinnen und Untermietern:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum
  • Liegenschaft und Wohnungsnummer
  • Datum des Einzuges bzw. des Auszugs.

Wie können Sie uns Mutationen melden?

  • via Portal Drittmeldepflicht
  • schriftlich (E-Mail mieterwechsel@stadtluzern.ch , Brief)
  • persönlich am Schalter (im Einzelfall)
  • telefonisch (im Einzelfall).

Haben Sie Fragen zur Drittmeldepflicht? Melden Sie sich am besten telefonisch bei uns +41 41 208 83 56.

Drittmeldepflicht

Mit der Drittmeldepflicht können Liegenschaftsbesitzer, Liegenschaftsverwaltungen und Logisgeber Ein- und Auszüge Ihrer Mieter/innen sowie Logisnehmer/innen online an die Stadt Luzern melden.
www.drittmeldepflicht.ch

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