Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften auf einem Dokument bestätigt.
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Beglaubigung von Unterschriften, Fotokopien und Übersetzungen
Der Beglaubigungsdienst der Stadtkanzlei ist Mo-Fr von 9-11.30 Uhr und von 13.30-16.00 Uhr offen. Beglaubigungen werden neu direkt am Empfang beim Haupteingang Hirschengraben 17 vorgenommen. Bitte melden Sie sich für einen Termin vorgängig an. Tel: 041 208 81 11, E-Mail: beglaubigungen@stadtluzern.ch.
Beglaubigungen können auch bei jeder Gemeindeverwaltung und bei privaten Notaren vorgenommen werden.
Die Stadtkanzlei erstellt Beglaubigungen von Unterschriften, Fotokopien und Übersetzungen (jedoch keine Apostillen). Bei Übersetzungen muss die Übersetzerin bzw. der Übersetzer bei der Stadtkanzlei registriert sein und muss persönlich erscheinen.
Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite weiter unten.
Beglaubigung von Unterschriften (Einwohnerdienste)
Bei den Einwohnerdiensten der Stadt Luzern können Sie Unterschriften beglaubigen lassen.
Hierzu bringen Sie bitte einen amtlichen Ausweis (Reisepass oder Identitätskarte) mit an den Schalter und nehmen das Formular, auf welchem die Unterschrift beglaubigt werden muss, mit. Die Unterschrift auf dem Formular ist zwingend vor Ort zu tätigen und nicht vorgängig zu Hause. Dies setzt auch eine persönliche Anwesenheit voraus.