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16. März 2023
Der Stadtrat hat das Siedlungsentwässerungsreglement einer Totalrevision unterzogen. Das Gebührensystem wurde neu ausgestaltet. Zudem will die Stadt private Sammelleitungen über-nehmen. Ziele der Massnahmen sind unter anderem verursachergerechte Gebühren, Anreize, die Versiegelung im Siedlungsgebiet zu reduzieren und die Verbesserung des Gewässerschutzes.
Zur Umsetzung des neuen Reglements beantragt der Stadtrat beim Grossen Stadtrat einen Sonderkredit von 10,925 Mio. Franken. Es soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Das öffentliche Kanalisationsnetz der Stadt Luzern ist 209 Kilometer lang. Dazu gehören auch zahlreiche Sonderbauwerke wie Regenrückhaltebecken und Pumpwerke. Der Gesamtwert des Netzes beträgt rund 500 Mio. Franken. Der Ausbau, der Werterhalt und der laufende Betrieb kosten die Stadt jährlich rund 20 Mio. Franken. Um die anfallenden Kosten zu decken, werden zweckgebundene Gebühren erhoben, die in einem Reglement festgelegt sind. Weil die Reglemente aus den Jahren 1990 (Stadtteil Luzern) und 1966 (Stadtteil Littau) nicht mehr den heutigen rechtlichen und technischen Anforderungen entsprechen, wurden sie einer Totalrevision unterzogen.

Neues Gebührensystem

Mit der Revision wird ein neues Gebührensystem eingeführt. Die Anschlussgebühr wird abgeschafft. Im Gegenzug wird eine Regenabwassergebühr und eine Fremdwassergebühr eingeführt. Zudem wird die Betriebsgebühr durch eine Schmutzwassergebühr mit Staffeltarif ersetzt. Ziele des neuen Systems sind verursachergerechte Gebühren. Zudem werden Anreize geschaffen, die Versiegelung im Siedlungsgebiet zu reduzieren. Mit dem neuen System werden die Einnahmen für die Stadt Luzern in etwa gleich hoch sein wie bisher. Für kleine und mittlere Verbraucher bleibt die Gebührenbelastung insgesamt in etwa gleich. Grossverbraucher werden tendenziell entlastet. Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer mit grossen versiegelten Flächen werden aufgrund der neu eingeführten Regenabwassergebühr hingegen stärker belastet.

Übernahme von privaten Sammelleitungen

In der Stadt Luzern gibt es neben dem öffentlichen Netz rund 100 Kilometer private Kanalisations-leitungen, welche das Abwasser mehrerer privater Grundstücke in einer gemeinsamen Leitung zu den öffentlichen Abwasseranlagen leiten. Diese sind oft ungenügend unterhalten. Die Stadt will die grösseren Sammelleitungen – rund 55 Kilometer – übernehmen. Leitungen in schlechtem Zustand müssen aller-dings vorgängig auf Kosten der Eigentümerinnen und Eigentümer saniert werden. Dank der Übernahme kann das Abwassernetz in Zukunft nachhaltig und effektiv unterhalten und betrieben und dadurch der Gewässerschutz verbessert werden.

Für die Umsetzung des neuen Reglements beantragt der Stadtrat beim Grossen Stadtrat einen Sonder-kredit von 10,925 Mio. Franken. Damit sollen die Investitionen für die Übernahme der privaten Sammel-leitungen, zusätzliche 600 Stellenprozente sowie die Anschaffung zweier neuer Fahrzeuge finanziert werden. Die zusätzlichen personellen Ressourcen werden für den Unterhalt der Sammelleitungen, die bessere Integration von privaten Hausanschlüssen in öffentliche Sanierungsprojekte sowie für die zunehmende Aufsichts- und Bewilligungstätigkeit benötigt. Der Grosse Stadtrat wird voraussichtlich im Juni 2023 über den Kredit und über die Einführung des neuen Reglements entscheiden. Es soll per 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Keine Gebührenerhöhung

Die Änderungen haben auch Auswirkungen auf die Spezialfinanzierung Siedlungsentwässerung sowie auf die Erfolgsrechnung der Stadt Luzern: Die zusätzlichen Aufwendungen für die privaten Sammel-leitungen werden künftig – wie alle anderen Aufwände für die Kanalisation – über die Spezialfinanzierung Abwasser finanziert. Trotzdem ist keine Gebührenerhöhung nötig. Denn im Gegenzug wird der Unterhalt für Gewässer, dessen Kosten eigentlich nicht zur Spezialfinanzierung zählen und in etwa gleich hoch sind wie die Übernahme der Sammelleitungen, aus der Spezialfinanzierung herausgelöst und neu über das jährliche Budget der Stadt finanziert.

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Bericht und Antrag 6/2023 «Totalrevision Siedlungsentwässerungsreglement. Sonderkredit. Neufassung Reglement»

Name
Siedlungsentwässerung Reglement Totalrevision Medienmitteilung 16.03.2023 (PDF, 390.65 kB) Download 0 Siedlungsentwässerung Reglement Totalrevision Medienmitteilung 16.03.2023
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