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2. Juli 2024
Der Stadtrat hat der Wohnbaugenossenschaft Dorfstadt Luzern und der Viva Luzern AG den Zuschlag für das Areal im Staffelntäli erteilt. Sie haben ein gemeinsames Konzept für 37 Wohnungen eingereicht, welches ein Neben- und Miteinander ermöglicht und die Qualitäten und Synergien auf dem Grundstück und im Quartier erhöht.

Das städtische Entwicklungsareal Staffelntäli liegt auf dem Ruopigen-Plateau an der Hangkante zum Staffelntälipark. Im Rahmen der städtischen Wohnraumpolitik hat der Stadtrat das Areal für die Abgabe im Baurecht an eine gemeinnützige Wohnbauträgerschaft vorgesehen. Das Baurechtsgrundstück umfasst eine Fläche von rund 1900 Quadratmeter. Das Areal wurde im Mai 2023 ausgeschrieben. Bis im August 2023 haben sich drei Bewerbende angemeldet. Eingereicht wurde schliesslich ein Konzept. Das Beurteilungsgremium unter dem Vorsitz von Stadtpräsident Beat Züsli hat die Eingabe beurteilt.

Stimmiges und visionäres Konzept

Die Wohnbaugenossenschaft Dorfstadt Luzern und die Viva Luzern AG planen auf dem Areal 37 Wohnungen. Es soll ein vielfältiges Wohnflächenangebot geschaffen werden, in dem eine Durchmischung für verschiedene Altersgruppen stattfinden kann. Die Bietenden streben eine autoarme Siedlung an. Das Beurteilungsgremium hat das Bebauungskonzept, das Mobilitätskonzept und den Umgang mit dem Aussenraum positiv bewertet. Das Angebot von Dorfstadt Luzern und der Viva Luzern AG geht auf die Qualitäten des Grundstücks und die Bedürfnisse aus dem Quartier ein. Der Stadtrat honoriert zudem die aufgezeigten Synergien mit dem Alterszentrum Staffelnhof. Das Bekenntnis der Bietenden zur Nachhaltigkeit wird vom Stadtrat gewürdigt.

In den nächsten Monaten werden Gespräche zwischen der Stadt Luzern, Dorfstadt Luzern und der Viva Luzern AG stattfinden. Je nach Resultat dieser Verhandlungen werden der Stadtrat oder der Grosse Stadtrat über die Abgabe im Baurecht entscheiden. Danach wird ein Architekturwettbewerb durchgeführt und die Planung gestartet, obwohl die Umzonung des Areals Staffelntäli noch nicht genehmigt ist. Grund dafür ist, dass der Grosse Stadtrat die neue Bau- und Zonenordnung und somit auch die Umzonung im März 2023 zur Überarbeitung an den Stadtrat zurückgewiesen hat. Ziel ist, ein Baugesuch einzureichen, sobald die neue Bau- und Zonenordnung rechtskräftig ist.

Name
Arealabgabe Staffelntäli. Zuschlag Medienmitteilung 02.07.2024 (PDF, 208.91 kB) Download 0 Arealabgabe Staffelntäli. Zuschlag Medienmitteilung 02.07.2024
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