Zur Klärung verschiedener Fragen hat die Spezialkommission bereits am 31. Oktober 2024 ein Hearing durchgeführt und dabei die Präsidentin der Stiftung Luzerner Theater, den Betriebsdirektor des Luzerner Theaters, die Architekten von Ilg Santer Architekten GmbH sowie den Leiter des Wettbewerbsverfahrens angehört.
Im September 2021 hat der Grosse Stadtrat einen Sonderkredit von 2,45 Mio. Franken für die Weiterverfolgung des Projekts «Neues Luzerner Theater» und für die Durchführung eines Projektwettbewerbs bewilligt. Im B+A 41/2024: «Neues Luzerner Theater» informiert der Stadtrat nun über das Ergebnis des zweistufigen Wettbewerbs sowie das weitere Vorgehen und beantragt zwei Sonderkredite. Mit dem ersten Sonderkredit über 13,8 Mio. Franken soll die Projektierung des Projekts «überall», das als Sieger aus dem Wettbewerb hervorging, finanziert werden. Mit einem weiteren Sonder- und Nachtragskredit über 5 Mio. Franken sollen dringend notwendige, vor allem der Personensicherheit dienende Sanierungsmassnahmen umgesetzt werden.
Für alle Fraktionen ist unbestritten, dass aus baulicher und betrieblicher Sicht dringender Handlungsbedarf besteht. Nachdem seit Jahren nur noch die allernötigsten Investitionen in den Unterhalt des Gebäudes getätigt wurden, befindet sich dieses teilweise in einem schlechten Zustand. Hinzu kommen betriebliche Mängel, die einen effizienten Theaterbetrieb massiv erschweren. Dass im Zentrum der Stadt Luzern auch in Zukunft Theaterkultur gepflegt wird, ist ebenfalls für alle Fraktionen unbestritten.
Das überarbeitete Projekt «überall» überzeugt die Mitglieder der Spezialkommission. Mit dem Neubau kann ein offenes Haus für alle entstehen, das betrieblich überzeugt und für Luzern angemessen ist.
Verschiedene Fraktionen haben betont, dass die im Betriebskonzept dargestellte Planerfolgsrechnung sehr ambitioniert sei, auch wenn die Vor-Evaluation durch eine spezialisierte Firma aus München ergeben hat, dass der Plan finanziell umsetzbar sei. Die geschätzten Baukosten von 130 Mio. Franken sind aus Sicht aller Fraktionen angemessen und vertretbar. Verschiedene Fraktionen betonten jedoch, dass der Neubau nicht auf Kosten anderer Institutionen gehen darf.
Die Kommission hat sodann einstimmig entschieden, die Beratung über den Sonder- und Nachtragskredit von 5 Mio. Franken für einen Beitrag an die Stiftung Luzerner Theater für notwendige, vor allem der Personensicherheit dienende Sanierungsmassnahmen erst nach der Volksabstimmung am 9. Februar 2025 durchzuführen. Aus Sicht der Kommission ist es wichtig, den Volksentscheid abzuwarten und erst dann über die, für den weiteren Betrieb notwendigen, finanziellen Mittel zu entscheiden. In diesem Zusammenhang erwartet die Kommission vom Stadtrat zudem noch detailliertere Informationen zur genauen Verwendung der Mittel.
Alle Fraktionen begrüssen den Antrag des Stadtrats, den Sonderkredit für die Projektierung dem obligatorischen Referendum und somit einer Volksabstimmung zu unterstellen. Die Stimmberechtigten der Stadt Luzern können damit in einer frühen Phase des Projekts entscheiden, ob sie an diesem Ort ein neues Luzerner Theater wollen.
Der B+A 41/2024 wird voraussichtlich an der Ratssitzung vom 28. November 2024 behandelt.
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Spezialkommission Medienmitteilung 13.11.2024 (PDF, 109.05 kB) | Download | 0 | Spezialkommission Medienmitteilung 13.11.2024 |