Eine lebendige Stadt verursacht Lärm. Während manche den urbanen Geräuschpegel kaum wahrnehmen, empfinden andere ihn als Stressfaktor, der die Gesundheit belasten kann. Die Stadt Luzern engagiert sich daher für lärmarme Quartiere und effektiven Lärmschutz, um die Lebensqualität aller Bewohnenden zu gewährleisten.
Überblick
Alles zum Inhalt
Die folgenden Lärmarten beziehen sich speziell auf die Situation in der Stadt Luzern.
Lärmarten
Alltagslärm
Zum Alltagslärm zählen verschiedene Quellen wie beispielsweise Laubbläser oder Veranstaltungen im Freien. Diese Geräusche können besonders störend wirken, insbesondere in Wohngebieten. Da keine festen Grenzwerte existieren, erfolgt die Beurteilung jeweils im Einzelfall. Rechtlich verbindlich gilt jedoch die Nachtruhe von 22.00 bis 6.00 Uhr. Empfohlen werden zusätzliche Ruhezeiten: werktags von 12.00 bis 13.00 Uhr und ab 20.00 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen (Ruhetage).
Baulärm
Als Baulärm werden alle Lärmemissionen im Zusammenhang mit Bauarbeiten und Bautransporten bezeichnet. Baulärm zeichnet sich häufig durch einen hohen Lärmpegel während einer kurzen Einwirkungszeit aus. Weitere Informationen zu Arbeitszeiten auf Baustellen und Massnahmen gegen Baulärm finden Sie auf der Webseite des Kantons Luzern.
Strassenverkehrslärm
In der Stadt Luzern sind zahlreiche Gebäude übermässig durch Strassenlärm belastet. Entlang der stark befahrenen Strassen wurden Lärmsanierungsprojekte durchgeführt. Zahlreiche Massnahmen wurden bereits umgesetzt oder sind laufend in Umsetzung (vor allem Tempo 30 und lärmarme Beläge). Der Strassenlärm-Immissionskataster zeigt die Lärmbelastung der einzelnen Liegenschaften entlang der Kantonsstrassen.
Eisenbahnlärm
In der Stadt Luzern sind in erster Linie Gebäude im Bereich der Bahnhofzufahrt und zwischen Gütschtunnel und Fluhmühle durch Eisenbahnlärm belastet. Wichtigste Massnahmen zur Lärmsanierung sind die Umstellung auf leiseres Rollmaterial und der Bau von Lärmschutzwänden.
Luft/Wasser-Wärmepumpen
Luft/Wasser-Wärmepumpen (LWWP) gelten als bewilligungspflichtige, ortsfeste Anlagen und sind eine wichtige erneuerbare Energiequelle. Jedoch erzeugen sie unerwünschten Schall, der von der Stadt Luzern vorgängig im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens lärmrechtlich beurteilt wird. Dies gewährleistet eine gesetzeskonforme und standortoptimierte Aufstellung.
Schiesslärm
Die Schiessanlagen auf der Allmend sind stillgelegt oder saniert und weisen keine Grenzwertüberschreitungen mehr auf.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zum Thema Lärm finden Sie auf den Websites von Bund und Kanton Luzern sowie des Cercle Bruit (Vereinigung der kantonalen Lärmschutzfachleute).
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