Nichtionisierende Strahlung (NIS), auch Elektrosmog genannt, kann die Gesundheit beeinträchtigen. Die Stadt Luzern stellt sicher, dass die vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten sind.
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Die Dienstabteilung Umweltschutz berät die Bevölkerung bei konkreten Fragen zu Antennenstandorten. Sie beurteilt alle Baugesuche für Mobilfunk-Antennenanlagen und stellt sicher, dass die Grenzwerte der NIS-Verordnung jederzeit eingehalten sind.
Ausführliche Informationen zu den Themen Mobilfunk, WLAN und nichtionisierende Strahlung (NIS) finden Sie auf den Websites von Bund und Kanton Luzern.
Für Fragen zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen stehen Ihnen das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und Faktenblätter zu verschiedenen Geräten, welche elektromagnetische Felder erzeugen, des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zur Verfügung.
Mobilfunkantennen
Sämtliche Baugesuche für Mobilfunk-Antennenanlagen werden von der Dienstabteilung Umweltschutz begutachtet. Dabei wird geprüft, ob die vorgeschriebenen Freihaltebereiche eingehalten sind und die Grenzwerte der NIS-Verordnung nirgends überschritten werden.
Die Baubewilligung wird nur unter Auflagen erteilt. Betreiber*innen sind verpflichtet, nach Inbetriebnahme der Anlage die berechnete Strahlenbelastung durch Messungen zu verifizieren. Sollten dereinst neue Erkenntnisse vorliegen oder die Grenzwerte verschärft werden, so ist die Anlage anzupassen oder gar abzuschalten.
Die Karte Mobilfunkantennen-Standorte bietet einen Überblick der Antennenstandorte in der Stadt Luzern.
WLAN
Für Fragen zum öffentlichen «Luzern WLAN» können Sie sich an ewl energie wasser Luzern wenden.
Wireless Local Area Network, auch WLAN genannt, ist eine Mobilfunktechnologie, die es den Nutzern erlaubt, kabellos mit hoher Geschwindigkeit im Internet zu surfen und in Zukunft auch zu telefonieren.
Das «Luzern WLAN», das Teile der Luzerner Innenstadt abdeckt, wird von ewl energie wasser luzern betrieben. Über sogenannte Access-Points werden die drahtlosen Teilnehmer*innen mit der Festnetzwelt verbunden.
Der Bau und Betrieb eines WLAN Netzes ist nicht bewilligungspflichtig, weder gemäss des geltenden Bau- und Zonenreglements (BZO) noch auf Grund der NIS-Verordnung.
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Projektleiter Energie, Klimaschutz und nichtionisierende Strahlung
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