Möchten Sie heiraten?
Das Regionale Zivilstandsamt begleitet Sie von der Ehevorbereitung bis zur Eheschliessung.
Ehevorbereitung
Wenden Sie sich frühestens drei Monate vor der Eheschliessung persönlich und gemeinsam an das Regionale Zivilstandsamt am Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams. Vereinbaren Sie dazu einen Termin. Nach positivem Abschluss der Ehevorbereitung muss die Trauung innerhalb von drei Monaten vollzogen sein. Das Vorbereitungsverfahren bei ausländischen Staatsangehörigen kann länger dauern. Bei Auslandbeteiligung kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig betreffend den beizubringenden Dokumenten.
Trauung
Trauungen werden grundsätzlich in deutscher Sprache durchgeführt. Wünschen Sie eine Trauung in italienischer, französischer oder englischer Sprache, besteht die Möglichkeit nach Rücksprache.
Übersetzer, Übersetzerin im Ehevorbereitungsverfahren oder bei der Trauung
Ist eine Verständigung in deutscher Sprache nicht möglich, organisieren Sie für das Ehevorbereitungsverfahren und für die Trauung eine offiziell dolmetschende Person beim Dolmetschdienst Zentralschweiz
(pro Einsatz Fr. 125.00).
Name
Art. 160 ZGB
1Jeder Ehegatte behält seinen Namen.
2 Die Brautleute können aber gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten erklären, dass sie den Ledignamen der Braut oder des Bräutigams als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen.
3Behalten die Brautleute ihren Namen, so bestimmen sie, welchen ihrer Ledignamen ihre Kinder tragen sollen. In begründeten Fällen kann die Zivilstandsbeamtin oder der Zivilstandsbeamte die Brautleute von dieser Pflicht befreien.
Ausländische Staatsangehörige können die Namenführung nach ihrem Heimatrecht wählen (Art. 37 Abs. 2 IPRG).
Merkblatt über die Namensführung bei Eheschliessung
Trauungsermächtigung
Wenn Sie in einer anderen luzernischen Gemeinde oder in einem anderen Kanton heiraten wollen, stellen wir Ihnen nach Abschluss der Ehevorbereitung eine Trauungsermächtigung aus. Die Ermächtigung geben Sie bitte rechtzeitig vor dem Trauungstermin beim gewünschten Zivilstandsamt ab.
Gebühren
Die Kosten für die Ziviltrauung richtet sich nach der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen.
Trauungslokale
- Schalter, Obergrundstrasse 1
Montag bis Freitag
- Amtliches Trauungslokal Gütschwald, Obergrundstrasse 1
Dienstag bis Donnerstag
- Portraitsaal Rathaus, Gebührenzuschlag Fr. 270.00
Freitag
- Schloss Meggenhorn, Gebührenzuschlag Fr. 160.00
Jeden letzten Donnerstag im Monat, am Nachmittag.
April bis Oktober zusätzlich jeder zweite Donnerstag Nachmittag.
Weitere Informationen und Online-Reservation Trauungszimmer Online Reservationskalender.