Die Stadt Luzern hat per 1. Juli 2019 ein neues Reglement über das Beteiligungsmanagement (Beteiligungsreglement, sRSL 0.5.1.1.3) in Kraft gesetzt, das das bisherige Reglement über das Beteiligungs- und Beitragscontrolling aus dem Jahr 2004 ersetzt. Damit wird – auf der Basis bisher bewährter Elemente – eine Neuordnung des Beteiligungscontrollings zur Regelung der Aufsichtspflicht über ausgelagerte öffentliche Aufgaben ermöglicht.
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Kernelement des Beteiligungsmanagements ist der Controllingkreislauf:
Die Stabsstelle Beteiligungscontrolling ist der Finanzverwaltung zugeordnet und übernimmt übergeordnete Aufgaben des Beteiligungsmanagements sowie die Koordination beim Beteiligungscontrolling. Sie unterstützt bei Bedarf die Stadtvertretungen in ihrer Aufgabenerfüllung.