Umsichtige Weiterentwicklung des Quartiers
Der Stadtrat will auf dem Areal der ehemaligen Schulanlage Grenzhof gemeinnützige Wohnungen und Räume für Quartiernutzungen ermöglichen.
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Ausgangslage
Ausgangslage für diese Entwicklung ist die Tatsache, dass die Schulanlage Grenzhof künftig unter anderem aufgrund einer Schadstoffbelastung nicht mehr für Schulzwecke genutzt wird. Zur Deckung der Nachfrage nach Schulraum im Quartier wird auf Basis eines 2019 bis 2020 durchgeführten Architekturwettbewerbs die Schulanlage Rönnimoos in den kommenden Jahren erweitert.
Gemäss Raumentwicklungskonzept der Stadt soll auf dem Areal Grenzhof eine qualitätsvolle Bebauung realisiert und die bestehende Freiraumqualität erhalten und weiterentwickelt werden. Zudem sind ergänzende quartiersorientierte Nutzungen vorgesehen. Die Wohnbauten sollen, wie in der wohnraumpolitischen Strategie des Stadtrats festgehalten, gemeinnützigen Wohnbauträgern im Baurecht abgegeben werden.
Städtebauliche Studie
Für diese Entwicklung hat die Stadt Luzern in einer städtebaulichen Studie die Grundlagen erarbeitet, die unter anderem für eine Anpassung der Bau- und Zonenordnung sowie für die spätere Ausschreibung an einen oder mehrere gemeinnützige Bauträger dienen. Bei der Erarbeitung wurden zwei Szenarien entwickelt, die im Herbst 2021 der Bevölkerung präsentiert wurden. Interessierte konnten auf einem Spaziergang durch das Areal und online auf der Partizipationsplattform Dialog Luzern ihre Meinung zu den Varianten äussern.
Der Stadtrat hat sich für die Variante «Freiraum am Wald» ausgesprochen. Bei dieser Variante werden auf dem ehemaligen Schulgelände Grenzhof drei Bauvolumen auf den Fussabdrücken der heutigen Gebäude erstellt. Der Quartierpark soll zwischen dem Fussballplatz und dem Waldrand realisiert werden. Auf der unbebauten Fläche Richtung Schulhaus Rönnimoos sollen über 100 gemeinnützige Wohnungen entstehen. Der Stadtrat ist überzeugt, dass mit dieser Variante die Bedürfnisse nach einem attraktiven Freiraum, gemeinnützigem Wohnraum und einem Quartiertreffpunkt am besten erfüllt werden können. Auch in der Mitwirkung im Herbst 2021 wurde diese Variante favorisiert.
Weiteres Vorgehen
Für die Entwicklungen Grenzhof ist eine Anpassung der Bau- und Zonenordnung (BZO) notwendig. Im Anschluss wird der Stadtrat die städtischen Grundstücke beim Grenzhof für die Abgabe im Baurecht an gemeinnützige Bauträger ausschreiben.
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