Anmeldung beim Steueramt
Neue, entgeltliche Übernachtungsangebot in der Stadt Luzern sind beim Steueramt anzumelden. Beim erstmaligen Kontakt benötigen wir folgende Angaben:
- Name, Adresse und Kontaktdaten des Anbieters / der Anbieterin.
- Adresse des Übernachtungsangebotes in der Stadt Luzern.
- Ab wann Übernachtungen angeboten werden (Monat und Jahr)?
Bitte übermitteln Sie diese Angaben per E-Mail (steuern@stadtluzern.ch).
Die Zahl der Logiernächte wird bei Kleinanbietern jeweils Anfang Jahr für das vergangene Jahr angefragt. Als Hilfsmittel steht eine Excel-Liste zur Verfügung. Das Steueramt überprüft die Vertriebskanäle regelmässig auf nicht angemeldete Übernachtungsangebote.
Airbnb: Automatische Abrechnung für Buchungen ab 1. Januar 2020
Mit Airbnb wurde eine Vereinbarung abgeschlossen, die die Meldung und Ablieferung der Tourismusabgaben vereinfacht. Für Buchungen ab dem 1. Januar 2020 über die Airbnb-Plattform werden die Tourismusabgaben bei den Gästen direkt von Airbnb bei der Buchung erhoben und an Luzern Tourismus überwiesen.
Andere Buchungen / Logiernächte
Andere Plattformen und Buchungen, die vor dem 1. Januar 2020 erfolgten, sind von dieser Vereinbarung ausgenommen. Die Tourismusabgaben für Logiernächte solcher Buchungen sind weiterhin mit dem Steueramt der Stadt Luzern direkt abzurechnen. Der Abrechnungsmodus bleibt damit unverändert.
Kantonale, städtische Beherbergungsabgaben und städtische Kurtaxe
Auf entgeltlichen Übernachtungen werden in der Stadt Luzern mindestens die folgenden, zweckgebundenen Tourismusabgaben gemäss dem kantonalen Tourismusgesetz und dem städtischen Kurtaxenreglement erhoben:
Tourismusabgaben
Kantonale Beherbergungsabgabe |
CHF 0.50 pro Person/Übernachtung |
Städtische Beherbergungsabgabe |
CHF 0.50 pro Person/Übernachtung |
Städtische Kurtaxe |
CHF 2.30 pro Person/Übernachtung |
Total |
CHF 3.30 pro Person/Übernachtung |
Kinder unter 12 Jahres sind von der Abgabe befreit.
Einkommenssteuerpflicht
Bei einer temporären Vermietung (z.B. Airbnb) ist der effektiv geflossene Mietzins steuerbar. Davon kann 1/3 pauschal für Heizung, Beleuchtung, Wäsche und alle übrigen Unkosten (einschliesslich Mietzinsanteil) in Abzug gebracht werden.
Gästekontrolle bei ausländischen Gästen
Übernachtungsanbieter müssen die Bestimmungen der Verwaltungspolizei betreffend Gästekontrolle beachten. Sie haben von den Reisenden einen Meldeschein gemäss den Angaben im Ausweispapier ausfüllen und unterschreiben zu lassen. Für Informationen in Bezug auf den Meldeschein gibt Ihnen die Polizei Auskunft: polizei.lu.ch/dienstleistungen/downloads/Downloads_Hotelmeldewesen.
Die Gäste profitieren
Von den Einnahmen aus Kurtaxen und Beherbergungsabgaben werden touristische Einrichtungen, Veranstaltungen und Dienstleistungen finanziert. Die Abgaben kommen also wieder den Feriengästen zugute. Übernachtungsgästen der Stadt Luzern steht zudem die Gästekarte Luzern zur Verfügung. Alle Übernachtungsanbieter, welche ordnungsgemäss Kurtaxen entrichten, erhalten von Luzern Tourismus ein persönliches Login für das Online-Portal «TourX» für die Erstellung der digitalen Gästekarte Luzern. Bei Fragen zur Gästekarte sowie der Bestellung des Online-Logins dürfen Sie sich an die Luzern Tourismus wenden: hotels@luzern.com oder 041 227 17 27.
Weitere Informationen zu Gästekarte Luzern finden Sie unter: www.luzern.com/gaestekarte