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Der Stadtrat will das Areal Bodenhof im Littauerboden im Baurecht abgeben. Damit soll Produktions-, Gewerbe- oder Dienstleistungsunternehmen eine attraktive Entwicklungsmöglichkeit eröffnet und gleichzeitig der Wirtschaftsstandort Luzern gestärkt werden.

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Die Stadt Luzern hat sich zum Ziel gesetzt, das 11'130 Quadratmeter grosse Grundstück im Gewerbegebiet Bodenhof im Baurecht an Unternehmen abzugeben, welche entweder selbst oder als Investoren einen Beitrag zum Wirtschaftsstandort Luzern leisten. Als strategische Landreserve im Jahr 2013 erworben, steht das Areal ab sofort zur Abgabe im Baurecht bereit. Mit der Ansiedlung von Unternehmen in Produktion, Gewerbe und Dienstleistungen soll die Arealentwicklung dazu beitragen, die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Luzern zu erhöhen.

Situationsplan Areal Bodenhof
Situationsplan Areal Bodenhof

Eine vom Stadtrat in Auftrag gegebene Volumenstudie zeigt, dass eine Bruttogeschossfläche von zirka 25'000 Quadratmetern möglich ist. Dabei können Bauten mit flexiblen Grundrissen geschaffen werden, die sich sowohl als Gewerbe- als auch Büroflächen eignen. Folgende 3D-Visualisierungen auf dem Online-Portal des städtischen Geoinformationszentrums zeigen das potenzielle Volumen und vermitteln einen Eindruck dessen, was realisiert werden kann:

Die Volumenstudie ist Grundlage für eine Landwertschatzung, die zur Bestimmung des Mindestbaurechtszinses dient.

Die Landwertschatzung hat einen Landwert von 7,960 Mio. Franken ergeben, was gemäss städtischer Zinsberechnung einen jährlichen Mindestbaurechtszins von Fr. 218'900.- ergibt. Mit der Publikation am 10. Dezember 2021 werden bietende Interessenten eingeladen, neben einem Angebot für den Baurechtszins auch ein Entwicklungskonzept einzureichen, in dem das Vorhaben nachvollziehbar dargelegt wird. 

Potentielles Volumen Büro , EG
Potenzielles Volumen Büro, Erdgeschoss
Potentielles Volumen Gewerbe, EG
Potenzielles Volumen Gewerbe, Erdgeschoss

Prüfung eingehender Angebote 

Unter Einbezug der Fachstelle Wirtschaft führt die Dienstabteilung Immobilien eine Vorprüfung sämtlicher Angebote durch. Dabei kommen unter anderem folgende Eignungskriterien zur Anwendung:

  • Finanzielles Angebot: Mindestbaurechtszins
  • Zustimmung Musterbaurechtsvertrag
  • Fachliche und organisatorische Leistungsfähigkeit
  • Finanzierungskonzept und Finanzierungsnachweis
  • Architektonisch und städtebaulich qualitätsvolles Entwicklungskonzept

Unternehmen sind eingeladen, sich als Baurechtsnehmende zu bewerben und ein Angebot einzureichen. Interessierte können sich bis zum 28. Februar 2025 mit dem Anmeldeformular (unter Dokumente) für die Teilnahme an der Ausschreibung anmelden. 

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