Das Teilungsamt erledigt im Auftrag des Bundes, des Kantons und der Gemeinde sämtliche Aufgaben, die der Gesetzgeber der Teilungsbehörde zugewiesen hat.
Alles zum Inhalt
Es sind dies insbesondere:
- Inventarisierung der Erbschaft
- Eröffnung von Testamenten, Ehe- und Erbverträge
- Ausstellung der Erbbescheinigung
- Amtliche Mitwirkung bei Erbteilungen
- Behörde für die Erstellung des öffentlichen Inventars
- Behörde für die Entgegennahme der Ausschlagungserklärung
- Aufsichtsbehörde über Willensvollstrecker, Erbschaftsverwalter und amtliche Erbenvertreter
Weitere Aufgaben des Teilungsamtes sind:
- Depotstelle für Testamente, Ehe- und Erbverträge
Bitte melden Sie uns Ihren Besuch telefonisch an. - Erbteilungen als Willensvollstrecker oder im Auftrag der Erben
- Erbrechtliche Beratung, Testamentsberatung, Erbschaftsberatung, Notariatstätigkeit
- Veranlagung und Bezug der Erbschaftssteuern für Kanton und Gemeinde
Das Teilungsamt ist zuständig für die Abwicklung der Erbschaft, sofern der oder die Verstorbene den letzten Wohnsitz in der Stadt Luzern hatte. Die Dienstleistungen des Teilungsamtes sind gebührenpflichtig. Die Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinden gibt darüber Auskunft.
Das Teilungsamt zügelt ins Stadthaus.
Vom 17. Oktober 2024 bis 22. Oktober 2024 bleiben unsere Büros geschlossen. Telefonisch sind wir immer erreichbar.
Ab dem 23. Oktober 2024 begrüssen wir Sie im Stadthaus Luzern, Hirschengraben 17.
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