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Um einen schadstoffarmen Betrieb zu gewährleisten, werden Feuerungsanlagen regelmässig überprüft. Die Stadt Luzern ist für die Kontrolle kleinerer Öl-, Gas- und Holzfeuerungen zuständig. 

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Für den Vollzug der Feuerungskontrolle sind bei kleineren Feuerungsanlagen die Gemeinden zuständig. Das gilt für Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 1'000 kW, sowie für Holzfeuerungen bis 70 kW. 

Regelmässig benutzte kleine Holzfeuerungen wie Zentralheizungsherde und Einzelraumfeuerungen müssen alle zwei Jahre kontrolliert werden. Sämtliche Holzheizkessel mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70 kW müssen alle vier Jahre überprüft werden. Bei Ölfeuerungen werden alle zwei Jahre und bei Gasfeuerungen alle vier Jahre der Schadstoffgehalt im Abgas und der energetische Wirkungsgrad gemessen. 

Mehr dazu unter Dienste & Infos 

Administration Feuerungskontrolle

Möchten Sie wissen, wann oder durch wen Ihre Feuerungsanlage kontrolliert wird? Oder ob Ihre Feuerungsanlage den gesetzlichen Vorgaben entspricht oder bis wann eine mögliche Sanierung erforderlich ist? Die von der Stadt Luzern beauftragte Geschäftsstelle Feuerungskontrolle steht Ihnen für Fragen zur Verfügung:

Geschäftsstelle Feuerungskontrolle
Schönblickstrasse 3
6045 Meggen
041 317 21 21
E-Mail

Feuerungsemissionen

 

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Kontakt

Meier Ronny
Projektleiter Energie, Klimaschutz, Luftreinhaltung
T +41 41 240 18 89

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