Die Stadt Luzern fördert den Wechsel von fossilen oder direktelektrischen Heizungen zu erneuerbaren und nicht-fossilen Heizsystemen. Der Anschluss an einen Nah- oder Fernwärmeverbund ist eine attraktive, klimafreundliche Lösung. Wird beim Anschluss eine Öl- oder Gasheizung vorzeitig stillgelegt, können Hauseigentümer*innen von einem Desinvestitionsbeitrag profitieren.
Überblick
Alles zum Inhalt
Förderung durch die Stadt Luzern
Die Stadt Luzern leistet einen finanziellen Beitrag an Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, wenn sie ihre Öl- oder Gasheizung vorzeitig stilllegen und sich einem klimafreundlichen Energieverbund anschliessen.
- 50 Prozent des Restwerts der fossilen Heizung.
- Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Anschlusses ist die stillgelegte Öl- oder Gasheizung nicht älter als 10 Jahre.
Die Förderung wird zusätzlich zum Förderbeitrag «Anschluss an ein Wärmenetz» der Stadt Luzern und des Kantons Luzern ausbezahlt.
Vorgehen zur Gesuchseingabe
- Bitte beachten Sie die allgemeinen Förderbedingungen und die spezifischen Förderbedingungen zu Desinvestitionsbeiträgen.
- Die Gesuchseingabe erfolgt auf dem Gesuchsportal.
- Erstellen Sie ein neues Benutzerkonto oder verwenden Sie Ihr bestehendes Login eines kantonalen Förderportals.
- Wählen Sie den gewünschten Fördergegenstand.
- Erfassen Sie Ihr Gesuch und reichen Sie es ein.
Fragen?
Die Umweltberatung Luzern (siehe «Kontakt» am Ende dieser Seite) ist die erste Anlaufstelle für alle Fragen zu Förderprogrammen von Stadt, Kanton und Bund.
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