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Die Einwohnerdienste geben auf schriftliche Anfrage an Personen und Organisationen, die ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft machen, Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum und Adresse bekannt.

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Eine Adressauskunft an Privatpersonen und Organisationen darf im Kanton Luzern gemäss §11, Abs. 1 des Gesetzes über den Schutz von Personendaten (Datenschutzgesetz, DSG) vom 2. Juli 1990 (Stand 1. Januar 2012), nur nach Glaubhaftmachung eines schutzwürdigen Interessens erteilt werden. Dies heisst, Sie erhalten nur eine Adressauskunft, wenn Sie uns Ihren Anspruch auf die Bekanntmachung mittels schriftlicher Unterlagen belegen können (Betreibungsbegehren, Verlustschein, nicht zustellbare Postsendung etc.)
 
Die Anfrage mit den entsprechenden Unterlagen stellen Sie bitte per Mail an adressauskuenfte@stadtluzern.ch
 
Für eine Adressauskunft wird eine Gebühr in der Höhe von CHF 10.00 (normal) oder CHF 15.00 (erweitert) erhoben.
 
Amtsstellen wenden sich bitte per Mail adressauskuenfte@stadtluzern.ch oder per Telefon unter +41 41 208 83 56 an uns.

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