Erziehungsberechtigte, welche die Anspruchsvoraussetzungen gemäss Reglement im Bezug auf das Erwerbspensum nicht erfüllen, können in besonderen Situationen trotzdem einen Anspruch auf Betreuungsgutscheine geltend machen:
- bei Bedarf an früher Sprach-, Entwicklungs- oder Integrationsförderung
- zur Entlastung der Erziehungsberechtigten
- zur Entlastung, zum Schutz und zur dringlichen Unterstützung eines Kindes
- zur Verhinderung einer wirtschaftlichen Notlage, wenn dies der langfristigen Stabilisierung des Familiensystems dient
Antrag stellen: Antrag für besondere Anspruchsvoraussetzungen
KITAplus - Inklusion von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in Kitas
KITAplus ist ein Programm, welches Rahmenbedingungen schafft, damit auch Kinder mit besonderen Bedürfnissen reguläre Kindertagesstätten besuchen können. Kinder, Eltern und Kitas werden von speziell geschulten Heilpädagogischen Früherzieherinnen und Früherziehern begleitet.
Weiter Informationen zum Angebot, Anmeldung und zur Finanzierung finden Sie hier.
Kinder mit einem erhöhten Betreuungsbedarf
Wenn ein Kind in der Kita eine engere Betreuung benötigt, kann die Kita zusammen mit den Eltern und einer anerkannten Fachperson (Kinderarzt /-ärztin, Kinder- und Familienberatung, Heilpädagogische Früherziehung, Mütter- und Väterberatung) einen Antrag für erhöhten Betreuungsbedarf stellen.
Erziehungsberechtigte mit unregelmässigen Arbeitszeiten
Erziehungsberechtigte, welche unregelmässige Arbeitszeiten haben oder auf Abruf arbeiten und deswegen die Anspruchsvoraussetzungen zwar nicht erfüllen, jedoch auf die Fremdbetreuung durch eine Institution in höherem Umfang angewiesen sind, können mit dem Formular Bestätigung Arbeitgeber unregelmässige Arbeitszeiten Betreuungsgutscheine für das nötige Betreuungspensum beantragen.