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Das Verkehrshaus der Schweiz plant, das Hochhausgebäude zu sanieren und künftig anders zu nutzen. Damit dies möglich wird, muss das Areal von der Zone für öffentliche Zwecke in eine Sonderzone umgezont werden. Der Grosse Stadtrat hat an der Sitzung vom 4. Mai 2023 der Sonderzone Verkehrshaus zugestimmt.

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Das Hochhausgebäude des Verkehrshauses der Schweiz soll vor allem energetisch saniert werden. Zudem sollen im heutigen Bürogebäude auch andere Nutzungen ermöglicht werden. Das Verkehrshaus, die Stadt Luzern und die Jugendherberge Luzern führen zurzeit Gespräche mit dem Ziel, dass die Jugendherberge dereinst ins Gebäude einzieht. Sollte dies nicht möglich sein, strebt das Verkehrshaus eine alternative Hotelnutzung an. Damit im Hochhausgebäude ein Beherbergungsbetrieb zonenrechtlich möglich wird, muss die Bau- und Zonenordnung angepasst werden. Das Areal wird von der Zone für öffentliche Zwecke in eine Sonderzone umgezont. Mit der Umzonung werden auch weitere baurechtliche Bestimmungen, unter anderem zur Fassadenhöhe und zur Überbauungsziffer, definiert. Dies im Unterschied gegenüber der Zone für öffentliche Bauten, in der jedes Bauvorhaben individuell bezüglich Volumen und Höhen beurteilt werden muss. Damit kann Rechtssicherheit geschaffen werden.

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Rudin Daniel
Ressortleiter, Stv. Leiterin Stadtplanung
T +41 41 208 82 18

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