Die Stadt Luzern hat einen zentralen Rechnungseingang für Papier- und PDF-Rechnungen per E-Mail. Sämtliche Rechnungen werden zentral in der Stadtbuchhaltung der Stadt Luzern mittels moderner Workflowtechnologie erfasst. Dies ermöglicht eine effiziente Verarbeitung sowie schnelle Zuteilung der erhaltenen Rechnungen.
Überblick
Alles zum Inhalt
Um eine effiziente Abwicklung Ihrer Rechnung zu gewährleisten, bitten wir Sie folgenden Prozess zu berücksichtigen:
Rechnungseingang per Papier
Es können weiterhin Rechnungen in Papierform an die Stadt Luzern geschickt werden. Die Rechnungen sind an folgende Adresse zu adressieren:
Stadt Luzern
Scancenter Stadtbuchhaltung
Zuständige Dienstabteilung
Bereich oder Name (falls möglich)
Hirschengraben 17
6002 Luzern
Allfällig aufzuführende Referenzinformationen erhalten Sie von der zuständigen Dienstabteilung. Bei Projektarbeiten ist die städtische Projekt-Nr. (Ixxxxxx.xx) auf der Rechnung zu vermerken, diese erhalten Sie vom zuständigen Projektleitenden.
Rechnungseingang per E-Mail
Die Vorgaben zur Rechnungsadressierung bleiben identisch zur Papierrechnung. PDF-Rechnungen sind an die E-Mail-Adresse kreditoren@stadtluzern.ch zu senden. Um eine automatisierte Verarbeitung zu gewährleisten, beachten Sie bitte folgenden Prozess:
- Rechnung ist als PDF-Dokument im Anhang zu senden
- für jede Rechnung ein eigenes E-Mail erstellen
- Beilagen und/oder QR- Einzahlungsschein als eigener PDF-Anhang im E-Mail sind möglich
- keine Texte im E-Mail erfassen, diese werden nicht berücksichtigt
- keine Zahlungserinnerungen senden
Es werden ausschliesslich Rechnungen und Gutschriften verarbeitet. Korrigierte PDF-Rechnungen (bereits zugestellt), Zahlungserinnerungen, Verträge und weitere Korrespondenz sind weiterhin an die zuständigen Dienstabteilungen zu senden.
Ausnahmen
Pflegefinanzierung: Für die Einreichung der Rechnungen für die Pflegefinanzierung gelten die vorgängig aufgeführten Vorgaben nicht. Der bisherige Prozess wird beibehalten.
Klientenrechnungen: Bei Rechnungen für Klienten der Sozialen Diensten kann die bisherige Adressierung beibehalten werden. Die Möglichkeit zur Einreichung von PDF-Rechnungen folgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Städtische Hochbauprojekte: Bei städtischen Hochbauprojekten bei denen ein externer Baukostencotroller bzw. eine externe Bauleitung involviert ist, ist die Rechnungsadresse anzupassen, die Rechnungen aber weiterhin den entsprechenden Unternehmen zuzustellen.
Bei Fragen oder Unklarheiten zu den beiden Prozessen helfen Ihnen die Mitarbeitenden der Stadtbuchhaltung gerne weiter.