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1. März 2021
Das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung (AVIG) ist einer Revision unterzogen worden. Das revidierte Gesetz soll per 1. Juli 2021 in Kraft treten. Dieses beinhaltet den Wegfall der Gemeindearbeitsämter, wie sie etwa der Kanton Luzern noch kennt. Das führt auch zu Änderungen in der Stadt Luzern: Das städtische Arbeitsamt schliesst per 31. März 2021. Ab 1. April sind für Stellensuchende neu vollumfänglich die RAV Luzern und Emmen zuständig.

Die Gemeinden beziehungsweise Gemeindearbeitsämter spielen beim Vollzug des AVIG als Partner der regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) eine Schlüsselrolle. Sie haben den Erstkontakt mit den Stellensuchenden. In Folge der aktuellen AVIG-Revision übernehmen die RAV von den Gemeinden die Aufgaben der Arbeitsämter. Die Erstanmeldung der Stellensuchenden läuft folglich neu über die RAV. Der Kanton Luzern stützt sich dabei auf die in den umliegenden Kantonen schon länger etablierten Abläufe.

Die Organisation «Arbeitsmarkt WAS wira Luzern» ist im Kanton Luzern unter anderem für die kantonale Arbeitslosenkasse verantwortlich. Sie hat den Gemeinden angeboten, den für sie besten Zeitpunkt der Übergabe zwischen April und Dezember 2021 selber zu wählen. Die Stadt Luzern hat entschieden, die Aufgaben per 1. April 2021 zu übergeben. Alle Stellensuchenden erhalten die entsprechenden Informationen von ihrem RAV. Somit sind ab 1. April 2021 für neu stellensuchende Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Luzern die RAV Luzern und Emmen zuständig.

Konkret sind die Stadtteile wie folgt aufgeteilt:

  • Für die Stadtteile mit den Postleitzahlen 6000 bis 6006 ist das RAV Luzern, Baselstrasse 61A, 6002 Luzern, Tel 041 209 12 10 zuständig.
  • Für die Stadtteile mit den Postleitzahlen 6014 und 6015 ist das RAV Emmen, Gerliswilstrasse 17, 6021 Emmenbrücke, Tel. 041 209 10 90 zuständig.

Das bleibt gleich:

  • Die stellensuchende Person muss sich persönlich beim RAV anmelden.
  • Im RAV wird ein Erstanmeldegespräch durchgeführt.
  • Der stellensuchenden Person werden alle notwendigen Unterlagen mitgegeben. Dies beinhaltet unter anderem auch Dokumente und Formulare für die Arbeitslosenkasse.

Das ändert sich:

  • Zentrale Drehscheibe ist die Website www.arbeit.swiss.ch. Dort erfolgt die Registrierung der stellensuchenden Person. Mit diesem Login können danach auch viele weitere elektronisch übermittelbare Formulare (etwa Arbeitsbemühungen) sowie die gemeldeten Stellen abgerufen werden.
  • Die Dokumente für die Arbeitslosenkassen werden durch die stellensuchende Person
  • direkt übermittelt (www.arbeit.swiss.ch) oder per Post an die Arbeitslosenkasse geschickt.

«Arbeitsmarkt WAS wira Luzern» setzt alles daran, die Dienstleistungen in der gleichen Qualität weiterzuführen. Viele Abläufe werden effizienter, auch aus Sicht der Kundschaft. Jedoch braucht es seitens der stellensuchenden Person etwas mehr Eigeninitiative. Etwa für die Anmeldung auf www.arbeit.swiss.ch oder für das Ausfüllen von Formularen. Nur ein vollständig und korrekt ausgefüllter Antrag kann im System verarbeitet werden. Nachfragen brauchen Zeit, was zu Verzögerungen bei den Auszahlungen führen kann.

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Arbeitsamt schliesst Medienmitteilung 01.03.2021 (PDF, 297.09 kB) Download 0 Arbeitsamt schliesst Medienmitteilung 01.03.2021
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