Die Stadtklima-Initiative der Grünen und Jungen Grünen der Stadt Luzern wurde am 18. Juni 2020 eingereicht. Sie verlangt in Form der Anregung vom Stadtrat, dem Grossen Stadtrat einen Bericht und Antrag vorzulegen.
Die Initiative fordert folgendes:
- Die versiegelte Fläche auf dem Gebiet der Stadt Luzern darf spätestens zwei Jahre nach Annahme der Initiative nicht weiter zunehmen. Die Kompensation neu versiegelter Flächen durch eine anteilsgleiche intensive Dach- oder Fassadenbegrünung soll dabei möglich sein.
- Bei baueingabepflichtigen Projekten dürfen nur Flächen versiegelt werden, ohne deren Versiegelung die vorgesehene Nutzung verunmöglicht würde. Zudem sind nicht versiegelte Flächen so weit wie möglich ökologisch hochwertig zu begrünen.
- Die Stadt ergreift Massnahmen zum Schutz und zur Vernetzung von unversiegeltem Land sowie zur Sicherung des Grünraums und der Biodiversität.
- Die Stadt überprüft, wo bereits versiegelte Fläche wieder entsiegelt werden können und leitet die entsprechenden Massnahmen ein.
Der Stadtrat geht mit den Initiantinnen und Initianten einig, dass die Bekämpfung der zunehmenden Versiegelung und die Erhaltung und Förderung von urbanen Freiräumen und der Biodiversität wichtige und berechtigte Forderungen sind. Als versiegelte Flächen gelten zum Beispiel asphaltierte Strassen und Parkplätze oder Dächer. Hier kann das anfallende Wasser weder versickern noch wird es zurückgehalten. Versiegelte Flächen stehen auch nicht für eine Begrünung zur Verfügung. Der Stadtrat steht den beiden Grundanliegen der Initiative positiv gegenüber. So hat er in den vergangenen Jahren in eigener Kompetenz oder mit Zustimmung des Grossen Stadtrates verschiedene Beschlüsse gefasst, welche einzelne Forderungen der Initiative bereits erfüllen, zuletzt im November 2020 mit dem Bericht und Antrag «Klimaanpassungsstrategie der Stadt Luzern».
Der geforderte Versiegelungsstopp geht dem Stadtrat aber zu weit. Die angestrebte innere Verdichtung führt schon heute zu grossen Interessenskonflikten. Der begrenzte Raum soll eine Vielfalt von Nutzungen erfüllen: Gebäude, Verkehrsflächen, Aufenthalt und Naherholung, Stadtnatur, Sonnenenergie, Kühlung des Stadtkörpers. Es ist offensichtlich, dass nicht überall gleichzeitig sämtliche Ansprüche erfüllt werden können.
Ein Versiegelungsstopp würde diese Interessenskonflikte deutlich akzentuieren und den Handlungsspielraum im Einzelfall zu stark einschränken. Die mit der Initiative vorgeschlagene Möglichkeit der «anteilsgleichen Kompensation» wäre verfahrenstechnisch und rechtlich im Vollzug sehr anspruchsvoll und personell aufwendig. Der Stadtrat will die beschränkten personellen Ressourcen im Bereich Biodiversität nicht in zusätzlichen Vollzugsaufwand, sondern primär in konkrete Aufwertungsprojekte investieren.
Gegenvorschlag
Aus diesen Überlegungen lehnt der Stadtrat die Initiative ab. Er schlägt dem Grossen Stadtrat jedoch einen Gegenvorschlag zur Initiative vor.
Der Gegenvorschlag umfasst in Ergänzung zu bereits erfolgten Beschlüssen, welche einzelne Forderungen der Initiative erfüllen, neue Massnahmen. Auch diese wirken der Versiegelung entgegen und leisten Beiträge zur Erhaltung und Förderung der urbanen Freiräume und der Biodiversität.
- Unversiegelte Flächen und Biodiversität schützen: Verschärfung des Artikels zur Umgebungsgestaltung im Rahmen der laufenden Zusammenführung der Bau- und Zonenordnungen Stadtteile Littau und Luzern
- Anreize für mehr Entsiegelung und weniger Versiegelung schaffen: Verursachergerechte Gebühren im neuen Siedlungsentwässerungsreglement
- Private Initiativen fördern: Finanzielle Unterstützung von Entsiegelungsmassnahmen und ökologisch wertvollen Fassaden- und Dachbegrünungen
- Vorbildfunktion wahrnehmen: Entsiegelung von geeigneten stadteigenen Grundstücken und «Grün-Standard» für alle Planungen und Projekte mit städtischer Beteiligung
Der Stadtrat beantragt dem Grossen Stadtrat für die Umsetzung der Massnahmen des Gegenvorschlags einen Sonderkredit von 3,7 Mio. Franken. Der Grosse Stadtrat wird voraussichtlich am 23. September 2021 über die Vorlage entscheiden. Die Volksabstimmung über Initiative und Gegenvorschlag wird voraussichtlich im Februar 2022 stattfinden.
Link
Bericht und Antrag 20/2021 ‹‹Stadtklima-Initiative ››
Name | |||
---|---|---|---|
Stadtklima Initiative Gegenvorschlag Medienmitteilung 29.06.2021 (PDF, 143.1 kB) | Download | 0 | Stadtklima Initiative Gegenvorschlag Medienmitteilung 29.06.2021 |