Die Billettsteuer wird in der Stadt Luzern seit 1920 erhoben und trägt zu einem grossen Teil zu den verfügbaren Mitteln für die Kultur- und Sportförderung der Stadt Luzern bei. Seit 1990 besteht ein Reglement zur zweckgebundenen Verwendung der Billettsteuereinnahmen. So gehen je 15 Prozent an den Fonds zur Förderung und Unterstützung kultureller Aktivitäten sowie an den Fonds zur Förderung des Jugendsportes. Den Restbetrag von 70 Prozent ist für verschiedene Förderzwecke von Kultur und Sport (Kulturteil 2/3 und Sportteil 1/3) vorgesehen.
Überprüfung des aktuellen Systems
Mit der vom Grossen Stadtrat überwiesenen Motion 52 vom 5. Januar 2021 wurde der Stadtrat aufgefordert, einen Bericht zum aktuellen Billettsteuersystem zu erarbeiten und dem Grossen Stadtrat mögliche Anpassungsvorschläge in den Reglementen darzulegen. Die Prüfung von Alternativen ergab, dass die Billettsteuer insbesondere aus nachfolgenden Gründen beibehalten werden soll:
- Zentrumslastenausgleich,
- Umverteilungsmechanismus von Kultur zu Sport,
- Umverteilungsmechanismus von etablierten Institutionen und von Grossanlässen zur Förderung der kulturellen Vielfalt und Kulturproduktionen der Freien Szene sowie der Förderung des Jugend- und Breitensports.
Wichtiges Förderinstrument
Aus Sicht des Stadtrates ist es unumgänglich, die Billettsteuer beizubehalten, um die Fördertätigkeit und die Entwicklung in den Bereichen Kultur und Sport aufrecht zu erhalten. Inhaltlich richtet sich die Kultur- und Sportförderung nach den beiden Planungsberichten «Kulturagenda 2030» und «Sportkonzept 2030», welche vom Grossen Stadtrat am 26. Oktober 2023 beschlossen wurden. Die Umsetzung der verschiedenen Massnahmen unter anderem für die Förderung des vielfältigen Kulturschaffens, der Freien Szene sowie des Jugend- und Breitensports, werden mit Geldern der Billettsteuer vorgenommen. Dies führt in beiden Bereichen zu einem breiten und vielfältigen Kultur- und Sportangebot für die Bevölkerung. Ohne Einnahmen aus der Billettsteuer müssten rund 5 bis 6 Mio. Franken über allgemeine Steuermittel finanziert werden.
Mehr Flexibilität
Zur Vereinfachung des Systems sieht der Stadtrat vor, die heutigen vier Fonds abzuschaffen und durch einen einzigen Fonds zu ersetzen. Der Fonds wird durch die Erträge aus der Billettsteuer geäufnet. Die Lösung mit nur einem Förderfonds für Kultur und Sport ermöglicht mehr Flexibilität bei der Verwendung der Gelder. Als Zielwert gilt, dass rund 60 Prozent an die Kultur ausbezahlt wird, 40 Prozent an den Bereich Sport.
Eine Fondslösung bietet zudem den Vorteil, dass Ende Jahr nicht verwendete Gelder nicht verfallen und dem Jahresergebnis zugerechnet werden. Überschreiten die Fondsreserven während zwei aufeinanderfolgenden Jahren jedoch 4 Mio. Franken, kann im dritten Jahr eine Entnahme bis zu dieser Grenze zugunsten des Globalbudgets der Dienstabteilung Kultur und Sport getätigt werden.
Bei der Erhebung der Billettsteuer sind neu die ersten Fr. 10'000.– Eintrittseinnahmen von der Steuerpflicht befreit. Damit werden kleine Veranstaltungen weiterhin von einer Abgabe befreit und neu mit einem analogen Mechanismus zum steuerfreien Betrag der Vermögenssteuer gemäss § 52 Steuergesetz für grössere Rechtsgleichheit gesorgt.
Der Bericht und Antrag Billettsteuer wird voraussichtlich an der Grossstadtratssitzung vom 13. Juni 2024 behandelt.
Einige Massnahmen im Sportkonzept 2030:
- Förderung von Jugend- und Breitensport
- Förderung von Bewegung und Sport in der Bevölkerung durch Angebote wie «Tag Luzern bewegt», niederschwellige Bewegungsformate im öffentlichen Raum
Einige Massnahmen der Kulturagenda 2030:
- Förderung der kulturellen Vielfalt und der kulturellen Teilhabe durch Projektfördergelder, Ausschreibungen, Stipendien, Ateliers, niederschwellige Formate
Förderreglement
Das neue Förderreglement definiert die Finanzierung, das Verfahren und die allgemeinen Voraussetzungen der Kultur- und Sportförderung. Der Erlass des Reglements wird mit dem Bericht und Antrag zur Billettsteuer vom Parlament vorgenommen. Die spezifischen Kriterien für die Kultur- und Sportförderung werden im Folgenden in den Verordnungen gemäss Kulturagenda 2030 und Sportkonzept 2030 festgehalten.
Link:
Bericht und Antrag 17/2024: «Billettsteuer Stadt Luzern»
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Billettsteuer Medienmitteilung 29.04.2024 (PDF, 238.01 kB) | Download | 0 | Billettsteuer Medienmitteilung 29.04.2024 |
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Kulturförderung |