Fuss- und Veloverkehr bilden zusammen mit dem öffentlichen Verkehr die Grundpfeiler einer stadtverträglichen Mobilität. Fussgänger*innen sowie Velofahrer*innen sollen in der Stadt Luzern auf einem attraktiven und sicheren Wegnetz unterwegs sein. Bereits heute steht ein dichtes Wegnetz mit weitgehend sicheren Fuss- und Velowegen zur Verfügung. Diese Qualitäten sollen auch für die Zukunft erhalten und wo möglich verbessert werden. Dazu überarbeitet die Stadt Luzern die kommunalen Richtpläne Fuss- und Veloverkehr.
Der kommunale Richtplan ist ein Planungsinstrument, das Themen wie Siedlung, Verkehr und Infrastruktur koordiniert und festlegt, wie sich eine Gemeinde räumlich entwickeln soll. Er ergänzt und konkretisiert Richtpläne auf kantonaler Ebene und zeigt für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren auf, welche raumplanerischen Ziele wann und wie umgesetzt werden sollen. Der Richtplan ist behördenverbindlich.
Die Stadt Luzern lädt Organisationen, Vereine, Verbände und die Bevölkerung zur öffentlichen Vernehmlassung der Richtplanentwürfe auf der Plattform «Dialog Luzern» ein. Bis am 21. Mai 2025 können Interessierte zu den Unterlagen der Richtpläne Fuss- und Veloverkehr Stellung nehmen.
Anschliessend wird der Richtplan beim Kanton Luzern zur Vorprüfung eingereicht. Darauf folgen die öffentliche Auflage sowie die Genehmigung durch den Grossen Stadtrat und voraussichtlich durch den Regierungsrat.
Vernehmlassung
Link auf die Plattform «Dialog Luzern» zur Teilnahme an der öffentlichen Vernehmlassung: https://dialogluzern.ch/richtplanfussverkehrveloverkehr
(für die Teilnahme ist eine Registration auf der Plattform erforderlich)
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Öffentliche Vernehmlassung Richtpläne Fuss- und Veloverkehr Medienmitteilung 09.04.2025 (PDF, 104.81 kB) | Download | 0 | Öffentliche Vernehmlassung Richtpläne Fuss- und Veloverkehr Medienmitteilung 09.04.2025 |