Sie sind verpflichtet als Hundehalter bei den Einwohnerdiensten der Stadt Luzern, Obergrundstrasse 1, 6003 Luzern, den Hund zu registrieren. Nach der Registrierung erhalten Sie per Post Ihre Benutzerdaten und Ihr Passwort direkt von AMICUS-Datenbank zugestellt. Darauf können Sie sich auf AMICUS unter www.amicus.ch einloggen. Für jeden Hund ist jährlich eine Hundesteuer von Fr. 120.00 zu entrichten. Die Rechnung wird Ihnen im Mai von den Einwohnerdiensten zugeschickt.
Meldepflicht bei folgende Änderungen sind den Einwohnerdiensten ebenfalls zu melden.
- Besitzerwechsel des Hundes
- Ausfuhr des Hundes ins Ausland
- Tod des Hundes.
Stadt Luzern
Einwohnerdienste
Informationen
- Datum
- 15. Dezember 2015
- Herausgeber/-in
- Stadt Luzern, Einwohnerdienste
- Autor/-in
- Stadt Luzern, Einwohnerdienste
Dokumente
Name | |||
---|---|---|---|
Merkblatt Kennzeichnung und Meldepflicht der Hunde (PDF, 245.76 kB) | Download | 0 | Merkblatt Kennzeichnung und Meldepflicht der Hunde |
Merkblatt für Hundehalterinnen und Hundehalter (PDF, 103.84 kB) | Download | 1 | Merkblatt für Hundehalterinnen und Hundehalter |
Name | Verantwortlich | Telefon |
---|