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Inhalt

Die Dienstabteilung Baubewilligungen fördert die qualitätsvolle bauliche und räumliche Entwicklung der Stadt. Sie befasst sich mit der Gestalt der Stadt und ist zuständig für städtebauliche, architektonische, denkmalpflegerische sowie baurechtliche Fragen und Lösungen.

Wir unterstützen, beraten und begleiten die Bauwilligen der Stadt Luzern professionell und schaffen Rechtssicherheit.

Ressorts der Dienstabteilung Baubewilligungen:
Ressort Beratungen
Ressort Bewilligungen
Ressort Zentrale Dienste

Alle Informationen, Dokumente und Formulare zum Thema finden Sie hier: 
Baugesuche/Reklamegesuche 

Aktuell publizierte Baugesuche:
Öffentliche Planauflage

Zurzeit unterstehen der Stadtarchitekt sowie das Ressort Denkmalpflege und Kulturgüterschutz und das Ressort Städtebau nicht der Dienstabteilung Baubewilligungen, da sie sich in einer Reorganisation befinden.

Stadtarchitekt
Ressort Städtebau
Ressort Denkmalpflege Kulturgüterschutz

Mitteilungen

Bearbeitungszeiten
Aufgrund der hohen Zahl an Baugesuchen und personeller Engpässe kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Wir bearbeiten Ihre Anliegen so rasch wie möglich und danken für Ihr Verständnis.

Kurzzeitvermietung von Räumlichkeiten
Die Stadt Luzern hat ein neues Reglement zur Kurzzeitvermietung erlassen, das am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist. Es setzt die von der Stimmbevölkerung im März 2023 angenommene Initiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren» um. Seit diesem Datum ist die Vermietung von Wohnraum an Gäste, die sich weniger als drei Monate in der Stadt aufhalten, unter bestimmten Voraussetzungen auf maximal 90 Nächte pro Jahr begrenzt. Anbietende müssen ihre entsprechenden Räumlichkeiten bis spätestens 31. März 2025 über das Onlineformular bei der Stadt Luzern registrieren.

Weitere Informationen und das Onlineformular finden Sie unter www.stadtluzern.ch/kurzzeitvermietung.

Zur laufenden Ortsplanungsrevision
Zurzeit läuft eine Ortsplanungsrevision, welche zum Ziel hat, die Bau- und Zonenordnungen (BZO) der Stadtteile Littau/Reussbühl und Luzern zusammenzuführen.
Der Grosse Stadtrat hat die neue Bau- und Zonenordnung (vgl. Bericht und Antrag 44/2023 vom 6. Dezember 2023) an seiner Sitzung vom 21. März 2024 zur Überarbeitung an den Stadtrat zurückgewiesen. Eine zweite öffentliche Auflage wird voraussichtlich im Herbst 2025 stattfinden. Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist frühestens Mitte 2027 zu erwarten.
Der Stand der ersten öffentlichen Auflage bleibt als Planungszone bis zur zweiten öffentlichen Auflage bestehen. Bis zur Genehmigung müssen Baugesuche sowohl den Bestimmungen der heute geltenden BZO als auch der neuen BZO (zurzeit gemäss erster öffentlicher Auflage 2022) entsprechen bzw. die jeweils strengeren Vorgaben einhalten. Die Bestimmungen der neuen Bau- und Zonenordnung (erste öffentliche Auflage) stehen zur Einsicht in der Online-Karte und unter "Dokumente Auflage 2022" zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie unter www.dialogluzern.ch/bzo.

Kontakt

Stadt Luzern
Baubewilligungen
Hirschengraben 17
6002 Luzern 

T +41 41 208 85 66
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Montag bis Freitag 09.00 - 11.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

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