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Inhalt

Die Dienstabteilung Baubewilligungen fördert die qualitätsvolle bauliche und räumliche Entwicklung der Stadt. Sie befasst sich mit der Gestalt der Stadt und ist zuständig für städtebauliche, architektonische, denkmalpflegerische sowie baurechtliche Fragen und Lösungen.

Wir unterstützen, beraten und begleiten die Bauwilligen der Stadt Luzern professionell und schaffen Rechtssicherheit.

Ressorts der Dienstabteilung Baubewilligungen:
Ressort Beratungen
Ressort Bewilligungen
Ressort Zentrale Dienste

Alle Informationen, Dokumente und Formulare zum Thema finden Sie hier: 
Baugesuche/Reklamegesuche 

Aktuell publizierte Baugesuche:
Öffentliche Planauflage

Zurzeit unterstehen der Stadtarchitekt sowie das Ressort Denkmalpflege und Kulturgüterschutz und das Ressort Städtebau nicht der Dienstabteilung Baubewilligungen, da sie sich in einer Reorganisation befinden.

Stadtarchitekt
Ressort Städtebau
Ressort Denkmalpflege Kulturgüterschutz

Mitteilungen

Bearbeitungszeiten
Aufgrund der hohen Zahl an Baugesuchen und personeller Engpässe kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Wir bearbeiten Ihre Anliegen so rasch wie möglich und danken für Ihr Verständnis.

Publikation der Baugesuche seit März 2024 mit Passwortschutz
Laut der kantonalen Planungs- und Bauverordnung sind die Gemeinden im Kanton Luzern verpflichtet, einen Passwortschutz für den Zugang der publizierten Dokumente in der öffentlichen Planauflage einzurichten. Nach einem einmaligen Anlegen eines Benutzerkontos kann zur Einsicht der Unterlagen ein Zugangscode angefordert werden. Dieser wird automatisch an die bei der Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse versandt.

Die Möglichkeit, die Unterlagen im Stadthaus einzusehen, besteht während der Büro-Öffnungszeiten und nach telefonischer Voranmeldung weiterhin. Zudem werden die Baugesuche im Aushangkasten des Stadthauses in der Winkelriedstrasse angeschlagen.

Zur laufenden Ortsplanungsrevision
Zurzeit läuft eine Ortsplanungsrevision, welche zum Ziel hat, die Bau- und Zonenordnungen (BZO) der Stadtteile Littau/Reussbühl und Luzern zusammenzuführen.
Der Grosse Stadtrat hat die neue Bau- und Zonenordnung (vgl. Bericht und Antrag 44/2023 vom 6. Dezember 2023) an seiner Sitzung vom 21. März 2024 zur Überarbeitung an den Stadtrat zurückgewiesen. Eine zweite öffentliche Auflage wird voraussichtlich im Herbst 2025 stattfinden. Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist frühestens Mitte 2027 zu erwarten.
Der Stand der ersten öffentlichen Auflage bleibt als Planungszone bis zur zweiten öffentlichen Auflage bestehen. Bis zur Genehmigung müssen Baugesuche sowohl den Bestimmungen der heute geltenden BZO als auch der neuen BZO (zurzeit gemäss erster öffentlicher Auflage 2022) entsprechen bzw. die jeweils strengeren Vorgaben einhalten. Die Bestimmungen der neuen Bau- und Zonenordnung (erste öffentliche Auflage) stehen zur Einsicht in der Online-Karte und unter "Dokumente Auflage 2022" zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie unter www.dialogluzern.ch/bzo.

Kontakt

Stadt Luzern
Baubewilligungen
Hirschengraben 17
6002 Luzern 

T +41 41 208 85 66
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