Das Betreibungsamt ist für die Zwangsvollstreckung nach Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs zuständig.
Das Betreibungsamt wird bei Schuldbetreibungen, Pfändungen, Retentionen und Arresten aktiv. Bei dieser Amtsstelle können auch Auskünfte zur Zahlungsfähigkeit eingeholt werden, die von Liegenschaftsverwaltungen vor dem Bezug einer Wohnung verlangt werden.
Weitere Informationen:
Betreibung und Konkurs
Wichtigste gesetzliche Grundlagen:
- (BV Art. 122 Abs. 1 der Bundesverfassung 1999)
- Art. 61 der Kantonsverfassung (KV)
- Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) mit Nebenerlassen
- Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs
Register über die Eigentumsvorbehalte:
- Art. 715 ZGB
- Verordnung betreffend die Eintragung der Eigentumsvorbehalte
- Verordnung des Bundesgerichtes betreffend die Bereinigung der Eiogentumsvorbehaltsregister
Einigungsverhandlungen bei:
- Verwertung von Anteilen an Gemeinschaftsvermögen, gemäss Art. 9 der VO über die Pfändung und Verwertung von Anteilen an Gemeinschaftsvermögen (VVAG)
- Verwertung von Miteigentumsanteilen an Grundstücken , insbsondere von Stockwerkeigentumseinheiten im Sinne von Art. 73e Abs. 2 VZG
Kontakt
Stadt LuzernBetreibungsamt
Winkelriedstrasse 14
6002 Luzern
T +41 41 208 73 25
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Öffnungszeiten
Schalteröffnungszeiten
Mo-Fr 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Kassenöffnungszeiten:
Mo-Fr 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit:
Mo-Fr 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Vollzugszeiten:
Mo-Fr 07.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Das Betreibungsamt hat am Freitag, 13. September 2024 ab 12.00 Uhr geschlossen aufgrund eines internen Anlasses.
Mailadresse:
Postkontonummer: 60-401-6
IBAN: CH49 0900 0000 6000 0401 6
BIC-/Swift-Code: POFICHBEXXX
Personen
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