- Die Finanzverwaltung sorgt für einen ausgeglichenen Finanzhaushalt und ist für das Finanz- und Rechnungswesen, das Controlling, das Budget, die Finanzpläne und Geschäftsberichte und das Beteiligungsmanagement zuständig. Die Finanzverwaltung berät intern bei finanziellen Fragen.
- Die Mitarbeitenden der Zentralen Informatikdienste gewährleisten den IT-Betrieb und die IT-Sicherheit für die Stadtverwaltung und die Volksschulen. Sie sind für gut 5600 Arbeitsstationen verantwortlich und unterstützen rund 7500 Anwendende im täglichen Umgang mit Informatikmitteln.
- Das Steueramt nimmt zahlreiche Aufgaben bei der Besteuerung natürlicher und juristischer Personen auf städtischem Boden wahr. Das Steueramt versorgt den Stadthaushalt mit finanziellen Mitteln und steht der Bevölkerung sowie Unternehmen mit seinem Kundenservice zur Verfügung.
- Das Teilungsamt ist zuständig für die Abwicklung von Erbschaften, sofern der/die Verstorbene den letzten Wohnsitz in der Stadt Luzern hatte. Es erledigt die laut Gesetz der Teilungsbehörde zugewiesenen Aufgaben, ist für die Veranlagung der Erbschaftssteuern zuständig und agiert als Depotstelle für letztwillige Verfügungen.
- Das Betreibungsamt führt jährlich über 24'000 Betreibungen und rund 12'000 Pfändungen durch. Zudem werden Betreibungsregisterauszüge und Verlustscheine ausgestellt und Betreibungsauskünfte erteilt.
- Der Stab der Finanzdirektion koordiniert die Verwaltungstätigkeit der Finanzdirektion. Er berät und unterstützt die Direktionsvorsteherin in der politischen, betrieblichen und fachlichen Führung. Die Fachstelle Wirtschaft ist Anlauf- und Beratungsstelle für Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen.
Öffnungszeiten
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Fachstelle Wirtschaft | +41 41 208 83 69 | Kontaktformular |
Stadtbuchhaltung | +41 41 208 87 32 | Kontaktformular |
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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0.5.1.1.3 | Reglement über das Beteiligungsmanagement der Stadt Luzern (Beteiligungsreglement, BR) | 1. Juni 2019 |
0.5.1.1.4 | Reglement über das Beitragsmanagement | 1. August 2024 |