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Mit folgendem Online-Formular können Sie uns Ihren Wegzug aus der Stadt Luzern melden. Benutzen Sie bitte dieses Formular nur, wenn Sie die Abmeldung nicht über das Onlineportal eUmzugCH tätigen können.
Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

Bei einem Wegzug ins Ausland müssen Sie persönlich am Schalter vorsprechen. Dies ist ab einem Monat vor ihrem Ausreisedatum möglich.
Falls Sie Schweizer Staatsangehöriger sind oder ausländischer Staatsbürger mit einer C-Bewilligung, müssen Sie sich vor dem Besuch bei uns zusätzlich beim städtischen Steueramt abmelden.

Für die Abmeldung ins Ausland mitzubringen sind:
  • Amtlicher Ausweis (Pass/ID/Führerausweis)
  • Wegzugsadresse im Ausland
  • Bestätigung der Steuerbehörde (Bei CH-Bürger und C-Bewilligung)

Um einen Wegzug in eine andere Gemeinde in der Schweiz zu melden, benutzen Sie bitte das untenstehende Onlineformular.
Betrifft der Wegzug die ganze Familie, benötigen wir nur eine Meldung. Nicht verheiratete Personen füllen bitte je ein Online-Formular pro Person aus.

Verfahren

Haben Sie einen Heimatschein bei uns hinterlegt? Wenn ja, senden wir Ihnen das Dokument nach erfolgter Abmeldung direkt an die Einwohnerkontrolle Ihrer neuen Wohngemeinde in der Schweiz.

Einwohner ohne Heimatschein:
Für die Anmeldung am neuen Wohnort benötigen Sie einen Heimatschein. Dieses Ausweispapier erhalten Sie auf dem Zivilstandsamt Ihrer Heimatgemeinde. Die Kosten betragen Fr. 30.00 (exkl. Porto).

Das Regionale Zivilstandsamt Luzern nimmt für Bürgerinnen und Bürger von Luzern, Malters, Meggen, Schwarzenberg, Weggis, Vitznau und Greppen Ihre Bestellung entgegen.

Kontaktadresse: Regionales Zivilstandsamt Luzern, Obergrundstrasse 1, 6003 Luzern, Tel. 041 208 83 04. Bestellungen für Heimatscheine können über den Onlineschalter aufgegeben werden.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.