Seit dem 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft.
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist eine interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde. Sie wird durch drei Fachdienste – Kanzlei/Revisorat, Rechtsdienst und Sozialabklärungsdienst – unterstützt.
Aufgaben der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Die KESB ist für sämtliche erstinstanzliche Entscheide im Kindes- und Erwachsenenschutz zuständig, insbesondere für
- die Abklärung von Gefährdungsmeldungen betreffend Kinder und Erwachsene.
- die Anordnung von Beistandschaften und fürsorgerische Unterbringungen von Erwachsenen.
- die Anordnung von Beistandschaften oder Vormundschaften, den Entzug der elterlichen Obhut oder der elterlichen Sorge und Fremdplatzierung von Kindern.
- die Ernennung und Beaufsichtigung von Beiständinnen oder Beiständen: Die Beistandschaften und Vormundschaften für Kinder und Jugendliche werden von Berufsbeiständinnen oder Berufsbeiständen des Kinder- und Jugendschutzes geführt. Die Beistandschaften für Erwachsene werden von Berufsbeiständinnen oder Berufsbeiständen des Erwachsenenschutzes oder privaten Beiständinnen oder Beiständen geführt.
- Entscheide im Zusammenhang mit Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen.
- Entscheide betreffend die gesetzliche Vertretung für urteilsunfähige Personen.
- die Überprüfung von bewegungseinschränkenden Massnahmen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen.
- die Einräumung der gemeinsamen elterlichen Sorge und die Regelung des Unterhalts für Kinder unverheirateter Eltern.
- die Regelung des persönlichen Verkehrs zwischen Eltern und Kindern.
Zuständigkeiten
Die KESB Luzern ist für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Luzern zuständig. Im Kanton Luzern gibt es sechs weitere KESB. Sie können die KESB-Regionen und ihre Gemeinden unter folgendem Link aufrufen: KESB-Regionen
Kontakt
Stadt LuzernKindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Pilatusstrasse 22
6002 Luzern
T +41 41 208 82 57
Kontaktformular
Öffnungszeiten
Schalter: Mo-Fr 08.00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 17.00 Uhr
Telefon: Mo-Fr 09.00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 17.00 Uhr
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Fachstelle Private Beistandspersonen | +41 41 208 73 54 |
Name | Verantwortlich | Telefon |
---|
Name |
---|
Name | Download |
---|