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Die Steuererklärungen sind 30 Tage nach Erhalt dem Steueramt zuzustellen. Auf begründete Anfrage können Fristverlängerungen gewährt werden.

Fristerstreckungen bis zum 31. August können Sie online direkt über die e-Fristerstreckung der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern erfassen.

Anderweitige Fristerstreckungen beantragen Sie bitte über das Formular weiter unten. Ohne Gegenbericht innert 14 Tagen haben wir Ihr Gesuch genehmigt.
Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

Bitte geben Sie den Grund Ihres Gesuches an.

Verfahren

Gesuch wird nach Erhalt überprüft.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.